Markenrecht / Urheberrecht: gefälschte Product Key Cards von Microsoft verkauft

Markenrecht / Urheberrecht: gefälschte Product Key Cards von Microsoft verkauft
24.01.2014552 Mal gelesen
Aktuell liegt unserer Kanzlei eine weitere urheberrechtliche / markenrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte vor. FPS vertritt in der Abmahnung das Softwareunternehmen Microsoft.

In der Abmahnung heißt es, dass der Betroffene über einen Onlineshop sogenannte Product Key Cards von Microsoft verkauft haben soll. Diese werden benötigt, um die Software Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Publisher und Outlook 2010 von Microsoft freizuschalten.

Bei den angebotenen Product Key Cards soll es sich laut Abmahnung allerdings um Fälschungen handeln. Ein Testkauf und die Überprüfung von Microsoft sollen das ergeben haben. Die Product Key Cards sind nicht von Microsoft hergestellt worden und wurden ohne Zustimmung vertrieben. Nach Meinung von FPS hat der Betroffene die Urheberrechte von Microsoft nach §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 UrhG verletzt haben.

Der Betroffene wird in Bezug auf § 101UrhG und § 19 MarkenG zur Auskunfts- und Rechnungslegung verpflichtet. Das bedeutet die Offenlegung von Herstellern, Lieferanten und anderer Vorbesitzer, Angaben über eigens bestellte, erhaltene, von Kunden bestellte, ausgelieferte Key Cards, Ein- und Verkaufspreise, sämtliche Gestehungskosten sowie Art und Umfang des Werbeaufwands inklusive Internetwerbung.

FPS fordern für Microsoft weiterhin:

  • Abgabe eine Unterlassungserklärung
  •  Herausgabe des Restbestandes an Microsoft zwecks Vernichtung
  • Kostenübernahme von 2.305,40€ (Gegenstandswert: 150.000€

Sollte der Betroffene den Forderungen nicht fristgerecht nackommen, werden FPS Microsoft gerichtliche Schritte empfehlen.

Abmahnung von FPS erhalten?

Wir empfehlen Abgemahnten immer wieder, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und voreilig zu unterschreiben. Vielmehr sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Abmahnung überprüfen und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen.

Die Rechtsanwälte am Kreuztor sind Ihr Ansprechpartner

Seit Jahren vertreten wir hunderte Mandanten im Zusammenhang Abmahnungen wegen Marken- und/oder Urheberrechtsverletzungen.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail, ein Fax zu oder melden Sie sich per Telefon bei uns. Wir haben ein offenes Ohr für Sie.    

Wir bieten unseren Mandanten:

  •  kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops etc. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden werden kann