Abmahnung wegen kopierter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)

Abmahnung wegen kopierter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
27.11.2013272 Mal gelesen
Das Amtsgericht Köln entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlichen Schutz genießen. Daraus folgt, dass die einfache Kopie fremder AGB eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zum Thema

Mit Urteil vom 08.08.2013 (Az.: 137 C 568/12) hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlichen Schutz genießen. Daraus folgt, dass die einfache Kopie fremder AGB eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Resultat einer solchen Urheberrechtsverletzung war in dem zugrundeliegenden Streitfall ein ausgeurteilter Schadensersatzanspruch in Höhe von 615 Euro. Unberücksichtigt der Kosten, die dem Beklagten durch die Investition in neue AGB entstanden sind.

Der zuvor genannten Entscheidung des Amtsgerichts Köln gehen einige Entscheidungen andere Gerichte voraus, welche ebenfalls die AGB als geschütztes Sprachwerk im Sinne des Urheberrechtsgesetztes bejahrt hatten. Die Rechtsprechung stützt sich dabei stets auf § 2 Absatz 1 Ziffer 1 des Urheberrechtsgesetzes, der den Begriff des Sprachwerks erläutert. Hiernach sind alle mittels Sprache ausgedrückten Schöpfungen erfasst. Beispielhaft werden unter anderem Schriftwerke genannt. Die weitere Voraussetzung für eine Schutzfähigkeit nach dem Urheberrechtsgesetz eines Sprachwerks ist das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung. Diese Formulierung zeigt bereits, dass das Schriftwerk einen gewissen individuellen Gehalt aufweisen muss. Im Bezug auf AGB lässt sich dieser besondere Eigenanteil nur dann bejahen, wenn es sich bei dem Bedingungswerk nicht lediglich um einen juristischen Standardtext handelt.

Der urheberrechtliche Schutz umfasst jedoch nicht die rechtlichen Inhalte der AGB. Geschützt ist mithin nur die einzigartige Gestaltung. Variationsmöglichkeiten bietet eine individuelle Formulierung auf das Geschäft zugeschnitten sowie vor allem eine Gliederung der einzelnen Regelungen, die sich durch die Regelungswerke anderer (Online-)shops unterscheidet. Dies klingt zunächst ziemlich aufwendig, wobei jedoch dieser Eindruck bei näherer Betrachtung nicht bestätigt werden kann. Zudem ist der vom Urheberrecht geforderte Individualisierungsgrad so gering, dass sich ein kleiner Aufwand hierfür allemal lohnt.

In letzter Zeit kommt es vermehr zu Abmahnungen wegen angeblich abgeschriebener AGB. Nicht zuletzt, weil die Vergleichbarkeit von AGBs diverser Online-Shops heute ein Leichtes ist. Die dadurch entstehenden Gesamtkosten bei einer berechtigten Abmahnung - welche alles in allem deutlich höher ausfallen können als in dem jüngsten Urteil des Amtsgericht Köln - können jedoch vermieden werden, wenn im Vorfeld ein rechtssicheres individuelles Regelwerk erstellt wird. Wir beraten Sie gern hierzu in Ihrem besonderen Fall.

Sollten auch Sie beispielsweise einen Online-Shop betreiben und sich bezüglich Ihrer AGB unsicher sein, kontaktieren Sie uns per E-mail

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