Abmahnung: Yadros/Olaf E. Wirth

Wettbewerbs- und Markenrecht
14.11.2013299 Mal gelesen
Markenrecht: widerrechtliche Kennzeichnung von Möbeln Die Firma Yadros wird in einer aktuellen markenrechtlichen Abmahnung von Rechtsanwalt Olaf E. Wirth vertreten.

Der Betroffene bietet laut Abmahnung auf seiner eigenen Internetpräsenz Möbel an, die den geschützten Begriff ALPHA tragen. ALPHA ist eine geschützte Marke der Firma Yadros. In der Abmahnung spricht Wirth von einer markenmäßigen Benutzung des geschützten Begriffes durch den Betroffenen und stellt eine unmittelbare Markenverletzung fest.

Für die Firma Yadros fordert Olaf E. Wirth:

-         Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

-         Ausführliche Auskunftserteilung über Hersteller, Lieferanten, gewerbliche Abnehmer, Einkaufs- und Verkaufspreise, Umsätze, Gewinn, Umfang der Werbemaßnahmen

 

Die Auskunft dient dabei zum einen der weiteren Verfolgung der Forderungen gegenüber weiteren Beteiligten in der Lieferkette, zum anderen der Berechnung einer Schadenersatzforderung, welche wohl in einem zweiten Schritt an den Abgemahnten herangetragen werden würde.

In der Abmahnung wird hervorgehoben, dass die Firma Yadros in solchen Angelegenheiten schon einstweilige Verfügungen und Urteile des Landgerichts Hamburg erwirkt hat.

Markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich.

Auch darüber hinaus ist die Erklärung zu prüfen, insbesondere auch auf Reichweite und Eindeutigkeit, um weitere Streitigkeiten durch missverständliche Formulierungen, wie sie des Öfteren vorkommen, auszuschließen. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Schnelle und kompetente Hilfe

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit mehreren Jahren vielfach Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Markenrechts.

Wir bieten unseren Mandanten:

-         kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-         Überprüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

-         falls es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt,  bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie selbstverständlich nicht verbindlich. Sie fällen erst danach die Entscheidung, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen.