Wochenrückblick: Abmahnung wegen Markenverletzung - Nike, VW, etc.

Wochenrückblick: Abmahnung wegen Markenverletzung - Nike, VW, etc.
19.09.2013407 Mal gelesen
Seit Jahren vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen im Markenrecht (Markenverletzung). In den letzten Tagen wurden uns dabei u.a. folgende Abmahnungen wegen der Verletzung verschiedener Marken vorgelegt:

1) Abmahnung Volkswagen AG  durch Remmen Rechtsanwälte

Es liegen uns eine Vielzahl von Abmahnungen der Volkswagen AG durch Remmen Rechtsanwälte vor. Es werden Onlinehändler abgemahnt, die im geschäftlichen Verkehr Marken der Volkswagen AG verwendet haben (z.B. "VW im Kreis"). Remmen Rechtsanwälte weisen in der Abmahnung darauf hin, dass die Marke "VW im Kreis" einen hohen Bekanntheitsgrad. Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass jegliche Verwendung zu einer Rufausbeutung der Marke führt.

 Remmen Rechtsanwälte fordern für die VW AG:

  • Eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Schadensersatz von 1000 €
  • Kostenerstattung von 2.687,60€
  •   Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Ware

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Gegenseite durchaus gewillt ist, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Die Abmahnung sollte daher nicht ignoriert werden.

2) Abmahnung der  Nike International Ltd. druch Dentons Rechtsanwälte

Die Firma Nike International Ltd. fordert im Rahmen einer aktuellen Abmahnung durch  die Kanzlei Dentons :

  •  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Vernichtung der möglicherweise übrigen Fälschungen
  •   Kostentilgung von 1.202€ (Gegenstandswert: 25.000€)

Hintergrun der Abmahnung der Rechtsanwälte Dentons ist in der Regel der versuchte Import von gefälschten Nike-Waren. Den Betroffenen wird die Verletzung der Marken der Firma Nike vorgeworfen. Dentons Rechtsanwälte weisen ergänzend darauf hin, dass bei  der Verletzung von Kennzeichenrechten, Gegenstandswerte von bis zu 300.000€ vorkommen können.

3) Abmahnung Schmidt Spiele / Kanzlei 24IP Law Group  - "Mensch ärgere dich nicht"

Die Firma Schmidt Spiele GmbH hält die Marke "Mensch ärgere dich nicht". Bei Markenverletzungen wird die Firma Schmidt Spiele GmbH von der Kanzlei 24IP Law Group vertreten. Den Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, gegen das Markenrecht verstoßen zu haben. Die Rechtsanwälte von 24IP Law Group fordern:

  • eine strafbewehrten Unterlassungserklärung
  •  Kosten von 2.051 € (bei einem Gegenstandswert von 100.000€)
  •  Recherchekosten von 95€

4) Abmahnung S.A. und Diesel S.p.A durch Bird & Bird Rechtsanwälte

Eine weitere Abmahnung betraf die Marken L'Oréal und Diesel. Die Abmahnung wurde durch die Rechtsanwälte Bird & Bird ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist der Verkauf von Parfüme. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Fälschungen vertrieben zu haben. Auch hier wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten verlangt. Im Rahmen der Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird wird der Betroffene zudem aufgefordert, Auskunft über etwaige Verkäufe zu erteilen.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung wegen Markenverletzung:

Seit 2008 haben wir bereits hundertfach Mandanten in markenrechtlichen Abmahnungsfällen verteidigt. Entscheidend ist zunächst, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr im Sinne des Markenrechts vorliegt. Dies ist durch einen spezialisierten Anwalt zu prüfen. Liegt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor, scheidet eine Verletzung der Marke regelmäßig aus.

Liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr jedoch vor, muss die Frage der konkreten Verletzung geprüft werden. Liegt eine Markenverletzung vor, kann es erforderlich werden eine angepasste Unterlassungserklärung abzugeben, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Auch hier gilt: Es sollte niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden.

Wir bieten Ihnen:

  • ein erste kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren) Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de