Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale / WBZ) ist ein etablierter Wettbewerbsverein, der bundesweit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht.
Mir liegen inzwischen zahlreiche Abmahnungen des Vereins vor. Diese Abmahnungen beziehen sich auf ganz unterschiedliche Wettbewerbsverstöße. Abgemahnt werden unter anderem unvollständige Angaben zum Anbieter in Internetauftritten, fehlerhafte Informationen in der Widerrufsbelehrung, unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Fehler bei der Angabe von Preisen und Verstöße gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung.
Die Wettbewerbszentrale fordert mit ihrem Abmahnschreiben üblicherweise eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe (in der Regel zwischen 2.000,00 und 4.000,00 Euro). Des Weiteren fordert die Wettbewerbszentrale üblicherweise Abmahnkosten in einer Größenordnung von 200,00 Euro.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.
Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de
Gerne höre ich von Ihnen.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihrer Angebote im Internet zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Kempcke
Fachanwalt für IT-Recht