Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Skyfield International GmbH aus Berlin durch die IT-Recht Kanzlei wegen Verstoßes gegen das ElektroG

Wettbewerbs- und Markenrecht
14.05.2013431 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Skyfield International GmbH aus Berlin gegenüber einem Amazon Händler vor. Diesem wird vorgeworfen LED-Strips samt Lichtsteuergerät nicht ordnungsemäß bei der Stiftung EAR registriert zu haben.

Der abgemahnte Händler ist zwar vorliegend bei der Stiftung EAR registirert, jedoch nicht in der Rubrik "Beleuchtungskörper" in der Geräteart "Sonst. Bel-Körper, Lichtsteuergeräte in priv. Haush., ausgen. Leuchten in Haush."

Die Abmahnerin setzt einen Gegenstandswert von 35,000 € an und fordert die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung mit einem starren Vertragsstrafenversprechen von 3.000,00 €.

Die Anwaltskosten sind gleichermaßen in der Unterlassungserklräung thematisiert.

EIne Fristverlängerung wird kategorisch aus Gründen der Dringlichkeit ausgeschlossen

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de