LG Frankfurt/Main: Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und sind unzulässig!

Wettbewerbs- und Markenrecht
30.07.2009 1306 Mal gelesen

Jeder war schon einmal oder mehrmals Opfer von Werbeanrufen, die einenzu den unmöglichsten Zeiten ereilen, obwohl niemals eine vorherigeEinwilligung erteilt wurde. Doch damit ist nun endgültig Schluss!

Das Landgericht in Frankfurt am Main entschied nun, dass Werbeanrufe von Unternehmen bei Verbrauchern ohne deren Einwilligung, einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstellen würden.
Zur Begründung wurde angeführt, dass entsprechende Anrufe ohne Einwilligung der Verbraucher eine unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern und damit eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des Wettbewerbsrecht darstellen würden.

LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 30.10.2007, Az.: 2-18 O 26/07.

Zu empfehlen ist daher in solchen Fällen stets zu hinterfragen, wer sich am anderen Ende der Leitung befindet bzw. in wessen Auftrag gehandelt wird. Nach entsprechender Notiz kann dies dann zur Anzeige gebracht werden.

 

RA K.Gulden, LL.M.(Medienrecht)

Links:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de

www.ggr-law.com