Überschrift zur Widerrufsbelehrung ist nicht wettbewerbswidrig

Überschrift zur Widerrufsbelehrung ist nicht wettbewerbswidrig
06.12.2012242 Mal gelesen
Überschrift Widerrufsbelehrung: „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ zulässig

Im zu verhandelnden Streitfall hatte der späetere Beklagte dem Betreiber eines Online-Shops eine Abmahnung erteilt, weil dessen Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" begann. Der Beklagte begründete seine Abmahnung damit, dass sich die Widerrufsbelehrung damit ausschließlich auf Verbraucher beziehe und Unternehmer dadurch ausschließe.

Der Beklagte zweifelte die Verständlichkeit der Erklärung aufgrund der Überschrift an, weil der Leser nicht klar erkennen könne, ob er Verbraucher sei.

Der Beklagte verlangte vom Kläger die Erstattung der Kosten für die Abmahnung. Eine entsprechende Widerklage wurde vom LG Hamburg abgewiesen. Der Beklagte hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Kläger.

Das OLG Hamburg erklärte die Abmahnung der Widerrufsbelehrung als unbegründet. Der Betreiber des Onlineshops hat mit der Überschrift nicht gegen das Transparenzgebot der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen verstoßen. Der Kläger ist nach Meinung des Gerichtes seiner Verpflichtung zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung nachgekommen. Er hat die Belehrung rechtzeitig vor Vertragsabschluss erteilt und sie dem Verbraucher ohne Hindernisse zugänglich gemacht. Das Widerrufs- und Rückgaberecht wurde dem Verbraucher klar und verständlich dargelegt. Die Überschrift hat keine Verständnisschwierigkeiten verursacht. Der Begriff "Verbraucher" wurde entgegen der Auffassung der Revision nicht missverständlich gebraucht.

Des Weiteren sei die Überschrift nicht Teil der Widerrufsbelehrung. Ein Online-Shop habe es nach Auffassung des Gerichtes nicht zu verantworten, wenn ein Verbraucher sich irrtümlich nicht für einen Verbraucher hält. Bei Fernabsatzverträgen sei es daneben kaum möglich, zu prüfen, ob ein Adressat Privatpersonen oder Unternehmer sei.