Widersprechende Widerrufsbelehrungen bei eBay sind wettbewerbswidrig und abmahnbar!

Wettbewerbs- und Markenrecht
08.03.2011811 Mal gelesen
Das LG Bochum hat mit Urteil vom 08.03.2011 bestätigt, dass das Verwenden verschiedener Widerrufsbelehrungen für den Verbraucher irreführend ist.

Die daraufhin ausgesprochenen Abmahnung erfolgte daher zu Recht. Zudem hatte der eBay Händler noch diverse Fehler in seinen Widerrufsbelehrungen; so wurde die sog. 40-Euro Klausel und mangelhafte Adressdaten beim Widerrufsadressaten erfolgreich abgemahnt.

 

Wir können nur anraten, den eigenen Webauftritt von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Zu leicht sind Fehler gemacht. Das Verwenden zweier sich widersprechender Widerrufsbelehrungen hätte hier durchaus vermieden werden können.