E-Commerce-Recht: Streit um Adventsrabatt bei eBay

Vertriebsrecht
19.03.202317 Mal gelesen
Kein Verstoß gegen Buchpreisbindungsgesetz

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich jüngst mit der Frage eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch eine Rabattaktion der Online-Vertriebsplattform eBay beschäftigt und einen solchen im Ergebnis verneint (Urteil vom 14.03.2023 - 11 U 20/22). Der an die Kunden gewährte Rabatt war damit rechtmäßig.

Interessenvertreter des Buchhandels klagen auf Unterlassung 

Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels auf Unterlassung. Im Dezember 2019 hatte der Online-Händler eBay seinen Kunden für einige Stunden einen 10%-igen Adventsrabatt, unter anderem auf Bücher, gewährt. Die Käufer zahlten lediglich 90 % des Kaufpreises, die restlichen 10 % wurden von eBay an die Buchhändler gezahlt. Darin sah der Verein einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. 

Das sahen die Richter in Frankfurt anders: Die ein­ma­li­ge Ad­vents­ra­batt­ak­ti­on von eBay, bei dem die Käufer le­dig­lich 90% des ursprünglichen Kauf­prei­ses zah­len muss­ten, ver­stieße nicht gegen das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz, so die Auffassung der Richter. 

eBay unterfällt keiner Buchpreisbindung 

Nach Ansicht der Richter unterfalle eBay als reine Verkaufsplattform nicht unmittelbar den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetz. Der Online-Händler verkaufe selbst nicht gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer, sondern biete lediglich eine Verkaufsfläche im Internet. Die Kaufverträge werden nicht mit eBay, sondern unmittelbar zwischen den auf der Plattform präsenten Buchhändlern und den Käufern geschlossen. 

An dieser Einschätzung ändere sich auch durch die von den Buchhändlern an eBay zu zahlende Provision nichts. Eine Umgehung des Buchpreisbindungsgesetztes durch die Rabattaktion sei ebenfalls aufgrund der kurzen Dauer der Rabattgewährung nicht anzunehmen, so das Gericht. Im Ergebnis sollte die Klage damit erfolglos bleiben. 

Verein fordert Schließung von Gesetzeslücken 

Als Reaktion auf das Urteil sieht der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Gefordert werden klare Regelungen bei Dreiecks-Konstellationen wie Gutschein-, Affiliate- oder Rabattmodellen. In diesen Fällen müssten Regelungen bestehende Lücken im Gesetz schließen, so Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins.

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