Widerruf eines Autokredits bei Dieselfahrzeugen und die Folgen

Vertragsrecht
24.10.201828 Mal gelesen
Möglichkeit ein Dieselfahrzeug, das vom Dieselskandal betroffen ist günstig über einen Widerspruch des Autokredits zurückzugeben.

Die Problematik und mögliche Lösungen mit den Dieselfahrzeugen sind bekannt. Mögliche Lösungen bzw. Optionen aus Berlin in Verbindung mit den Fahrzeugherstellern sind jedoch weiterhin unklar.

Wurde das Dieselfahrzeug mit einem Autokredit insbesondere der hauseigenen Bank des Autoherstellers finanziert, so ist die Widerspruchsbelehrung oftmals fehlerhaft.

Bei einem bestehenden Widerspruchsrecht kann der Eigentümer des Fahrzeugs und Darlehensnehmer sein Fahrzeug sozusagen günstig loswerden. Die konkreten Folgen sind, dass der Autokäufer seine Anzahlungen, Raten- und Zinszahlungen zurückerhält. Der Kaufvertrag zum Dieselfahrzeug wird aufgelöst und aufgrund der Verbindung des Kaufs mit dem Darlehen kann er das Fahrzeug der Bank zurückgeben.

Erfolgte die Finanzierung des Autokaufs nach dem 12.6.2014 dann muss der Autokäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen noch nicht einmal für die Nutzung des Fahrzeugs einen Betrag bezahlen. Dies jedoch nur wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war. Was die Belehrung nicht fehlerhaft aber sonstige Pflichtangaben wurden nicht oder fehlerhaft angegeben, dann muss eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlt werden. Aber auch dies ist in aller Regel noch eine sehr günstige Möglichkeit das Fahrzeug und die damit bestehenden Problemen wie Fahrverbot, Wertminderung u.sw. loszuwerden.

Es gibt mehrere Möglichkeiten bzw. Optionen wie man mit dem Problem im Zusammenhang mit einem vom Dieselskandal betroffenen Dieselfahrzeug umgeht. Natürlich interessiert den Fahrzeugeigentümer in erster Linie wie er aus dem Problem wirtschaftlich gesehen günstig herauskommt. Eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung bei einem finanzierten Fahrzeug stellt wie kurz dargestellt sich als eine gute Möglichkeit dar. Dem Fahrzeugeigentümer sollte alle Optionen anschauen und seine Ansprüche prüfen lassen. Hierzu sei jedoch erwähnt, dass zum Ende des Jahres 2018 Ansprüche wegen Mängel des Fahrzeugs verjähren. Dies betrifft grundsätzlich nicht eine Widerspruchsmöglichkeit wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung, da eine Widerspruchsmöglichkeit grundsätzlich unbefristet ist. Hier gibt es keine Verjährung aber eine Verwirkung kommt aufgrund konkreter Umstände in Frage. Dies bedeutet aber nicht, dass der Fahrzeugbesitzer sich weiterhin Zeit lassen könnte um seine möglichen Ansprüchen irgendwann zu prüfen oder überprüfen zu lassen ohne das Risiko einzugehen, dass er seine Rechte nicht mehr geltend machen kann.

 

Ganz-Kolb