Signalwirkung für den Autokredit-Widerruf

Kosten für Abschiedsfeier absetzbar
30.08.2018120 Mal gelesen
Rückabwicklung der Finanzierung eines Diesel-PKWs: Darum erhält der Kläger sowohl seine Leistungen auf das Darlehen, als auch seine etwaige Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. Im Rückschluss bedeutet dies, dass der Kläger über drei Jahre lang ohne Wertverlust fahren konnte.

Das Landgericht Hamburg (LG HH) hat am 29.06.2018*) eine Autokreditbank zur Rückabwicklung der Finanzierung eines Diesel-PKWs verurteilt.

Im Jahr 2015 hatte der Kläger einen Finanzierungsvertrag seines Hyundai mit einem Euro-5-Dieselmotor abgeschlossen. Es gab Fehler in seinen Vertragsunterlagen, darum konnte er den Finanzierungsvertrag nicht nur innerhalb der üblichen Zeit von 14 Tagen, sondern unbefristet widerrufen. Dies hat er getan. Dies hatte zur Folge, dass er sowohl den Darlehensvertrag, als auch den damit verbundenen Fahrzeug-Kaufvertrag rückabwickeln konnte.

Die Bank tritt im Rahmen der Rückabwicklung nun an die Stelle des Autohauses. 

Was daran so außergewöhnlich ist?

Laut Entscheidung des LG Hamburg muss sich der Kläger wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen keine Abzüge für die Nutzung des Fahrzeugs (z.B. die gefahrenen Kilometer) anrechnen lassen.

Darum erhält der Kläger sowohl seine Leistungen auf das Darlehen, als auch seine etwaige Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. Im Rückschluss bedeutet dies, dass der Kläger über drei Jahre lang ohne Wertverlust fahren konnte.

Gut zu wissen: Für Benzin-Fahrzeuge gilt im Übrigen dasselbe.

Lassen auch Sie Ihre Vertragsunterlagen durch uns prüfen. Wir beraten Sie gern.

Nehme Sie Kontakt auf mit der Fachanwaltskanzlei Hermann Kaufmann, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen. Telefon: 0421 - 5972330, Telefax: 0421 - 59753318, Internet: www.rechtsanwaltkaufmann.de

                                                                                    

*) Versäumnisurteil vom 29.06.2018, 330 O 145/18; noch nicht rechtskräftig