SKY-Kunden sauer auf die Funke Mediengruppe wegen TV Digital-Abo

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
30.11.2017652 Mal gelesen
Bei Sky-Kunden wird für die Zeitschrift TV Digital abgebucht, obwohl sie glauben, kein Abo abgeschlossen zu haben.

Streitpunkt TV Digital-Abo: Läuft nicht alles rund aktuell bei Kunden von Sky-Deutschland: Erst müssen sie sich für die Freitagspiele einen neuen Anbieter suchen, dann bucht auch noch die Funke Mediengruppe Gebühren für die Fernsehzeitung TV Digital ab, obwohl viele Sky-Kunden der Meinung sind, solch ein Abo niemals und wenn überhaupt dann nur in Unkenntnis einer möglichen Kostenpflicht abgeschlossen zu haben. Auch höchst verwunderlich: Die Gebühren für das TV Direkt der Funke-Mediengruppe wird den vermeintlichen Abonnenten direkt vom Konto abgebucht - und zwar im Rahmen der erteilten Abbuchungsgenehmigung, die Sky-Nutzer dem Anbieter Sky ausgestellt hatten. Viele sind jetzt überrascht, dass es möglich ist, aus der gleichen Abbuchungsgenehmigung auch die Erlaubnis zu ziehen, als "Dritter im Bunde" Gebühren abbuchen zu dürfen.

Hinzukommt: Mit der Kündigung eines Sky-Abos wird die TV Digital nicht automatisch mit gekündigt, das läuft sauber weiter und muss direkt bei TV Digital gekündigt werden, auch wenn man diesen "Vertragspartner" bislang nur schemenhaft auf dem Schirm hatte. Für Verbraucherschutzanwälte wie den Wiesbadener Juristen Joachim Cäsar-Preller ist die Sache klar: "Eine Zahlungspflicht entsteht nur dann, wenn ein Sky-Kunde klar und deutlich über die Zahlungspflichtigkeit des zusätzlichen Abos aufgeklärt wurden. Auch ein schleichender Wechsel von einem Gratisangebot mit Wandel zu einem kostenpflichtigen Dienst ist so nicht zulässig."

Empfohlen wird in einschlägigen Foren, den Betrag zurück zu buchen und eine formlose Notiz an die Funke-Mediengruppe zu schicken mit dem Hinweis, dass es keinen Vertrag zur Auslieferung von Fernsehzeitungen gäbe. Solche Mitteilungen gelten auch per Email als zugestellt. Cäsar-Preller empfiehlt aber auch, nicht zu regen Briefverkehr zu führen, sondern juristisch saubere Fakten zu schaffen: "Nach unserer Erfahrung führt zu umfangreicher Schriftverkehr nur dazu, dass sich die Gegenseite gut positionieren kann. Ergibt sich aus der ersten Kontaktaufnahme keine Einigung, dann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden - idealerweise mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung."

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt bereits zahlreiche SKY-Kunden auch in anderen Themenbereichen.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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