Rücktritt vom Kaufvertrag im VW Skandal: Audi von Händler zurückgenommen

Rücktritt vom Kaufvertrag im VW Skandal: Audi von Händler zurückgenommen
11.01.2016854 Mal gelesen
Das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurückgeben. Dieses Ziel verfolgen viele betroffene Dieselfahrer. Ein Audi-Käufer hat dieses Ziel erreicht und sein Auto gegen ein weitgehende Erstattung des Kaufpreises an den Händler zurückgegeben.

Wie können bzw. sollten Dieselkäufer sich im Abgasskandal am besten entscheiden? Nachbessern lassen und auf die Lösung von VW vertrauen oder doch eigene Rechte geltend machen? Für die Besitzer von tausenden Skoda-, Seat-, Audi- und VW-Fahrzeugen ist dies eine schwierige Entscheidung. Für einen von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretenen Audi Q5-Käufer hat es sich gelohnt, sich zur Wehr zu setzen. Er ließ bei dem Autoverkäufer die Rücknahme seines mangelbehafteten, erst im Vorjahr gekauften SUV einfordern. Das Autohaus nahm daraufhin das Fahrzeug zurück und erstattet dem Käufer nahezu den gesamten Kaufpreis.

 

Dieses Ziel - Rücktritt vom Vertrag und Rückgabe des Dieselfahrzeugs an den Verkäufer - verfolgen zahlreiche Autokäufer. Bei den mehren tausend von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretenen Mandanten ist dies das am häufigsten genannte Ziel im VW Skandal. Dies liegt u.a. daran, dass zahlreiche Betroffen nicht überzeugt sind, dass VW den Abgasmakel tatsächlich vollkommen folgenlos beheben kann.

 

In rechtlicher Hinsicht kann der Käufer einer mangelhaften Ware unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten ohne vorher eine Nachbesserung abwarten zu müssen. Der Bundesgerichtshof entschied im März 2010, dass der Käufer bei einem schuldhaften Verhalten des Verkäufers - wie z. B. einer Täuschung - sich nicht auf eine Nachbesserung einlassen muss. Der betroffene Käufer habe in diesen Fällen ein berechtigtes Interesse, von einer Weiteren Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen. Stattdessen könne der Käufer dann sofort von dem Schadensersatz- oder Rücktrittsrecht Gebrauch machen (Urteil vom 10.03.2010, Az. VIII ZR 182/08).

 

Lässt sich diese Rechtsprechung auf den Fall VW übertragen?

 

Diese Rechtsprechung ist auf die VW-Geschädigten übertragbar. Zwar wurden nur sehr wenige Autos von VW selbst verkauft, allerdings führt VW die Nachbesserung durch und nicht die Autohändler. Außerdem sind die Vertragshändler sehr eng mit VW verbunden. VW hat manipuliert und Experten vermuten, dass bei einer Nachbesserung Nachteile wie z.B. einen höheren Verbrauch, eine geringere Leistung oder eine schnellere Verschmutzung des Rußpartikelfilters, was zu Reparaturkosten von ca. ? 2.500.- bis ? 3.000.- führen würde, nicht ausgeschlossen sind. VW hat bis heute die Geschädigten nicht darüber aufgeklärt, ob diese Nachteile eintreten werden. Es leuchtet daher ein, dass die Geschädigten unter diesen Voraussetzungen die Nachbesserung nicht hinnehmen müssen, sondern sofort zurücktreten können. Niemand kann verlangen, dass die Geschädigten VW weiter vertrauen müssen. Auch von VW selbst können die VW Geschädigten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung die Rücknahme des PKW verlangen. Verschiedene Oberlandesgerichte haben über derartige Rücknahmen bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bereits entschieden.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von direkt vom Abgasskandal betroffenen Auto-Käufern befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

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