Österreichische Lebensversicherungsverträge:

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen
20.03.201888 Mal gelesen
Rücktrittsrecht erlischt zum 30.04.2018 – Jetzt handeln!

"Ein neues Gesetz wird die Rechte der Versicherungsnehmer von Lebensversicherungsverträgen aus Österreich empfindlich einschränken. Nachdem die Rechtsprechung des EuGH und des OGH ein "unendliches" Rücktrittsrecht von Lebensversicherungsverträgen ermöglicht hat, soll nunmehr eine Korrektur über eine gesetzliche neue Regelung erfolgen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

"Diese Gesetzesänderung sieht vor, dass gegen Kapitallebensversicherungen bis spätestens zum 30.04.2018 der Rücktritt erklärt werden muss. Ab dem 01.05.2018 ist der Rücktritt nicht mehr möglich. Falls der Rücktritt in Ausnahmefällen doch noch weiterhin möglich sein sollte, ist dieser mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Nachteilen verbunden, denn die Versicherungsgesellschaft ist in diesem Fall nur noch verpflichtet, den Rückkaufswert auszubezahlen. Die Versicherungsnehmer erhalten dann keinen weitergehenden Nutzungsersatz in Höhe von 4% mehr", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Aufgrund der Vielzahl an positiven Entscheidungen der Instanzgerichte in der gesamten Republik Österreich, die eine Rückabwicklung von Lebensversicherungen aufgrund fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen ermöglichen, ist betroffenen Versicherungsnehmern dringend anzuraten, jetzt noch den Rücktritt zu erklären und schnellstmöglich zu handeln.

Die Kanzlei Dr. Greger konnte schon einer Vielzahl von Versicherungsnehmer zu einer rechtssicheren und erfolgreichen Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen verhelfen und empfiehlt betroffenen Versicherungsnehmern, ihre Rechte kurzfristig zu nutzen und sich noch ihre finanziellen Vorteile durch die Erklärung des Rücktritts zu sichern.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern in vergleichbaren Fällen und rät Betroffenen, die entsprechenden Lebensversicherungsverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. "Da der Versicherungsnehmer über die erfolgreiche Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages nicht nur die eingezahlten Beiträge zurückerhält, sondern in Österreich auch noch einen Nutzungsersatz von 4% geltend machen kann, stellt der Rücktritt vom Versicherungsvertrag eine attraktive Alternative zur Kündigung dar. Der Mehrerlös für betroffene Versicherungsnehmer ist deutlich spürbar", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Eine schnelle und kostenfreie Kontaktaufnahme mit den Rechtsanwälten der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen ist hier möglich: https://lebensversicherung-ausstieg.de/oesterreich/