Die Gebäudeversicherung und der nicht bezahlte Wasserschaden

Wasserschaden
23.02.2018598 Mal gelesen
Eine Wohnimmobilie stellt zumeist den größten Anteil am Vermögen dar. Klar werden hier verschiedenste Möglichkeiten genutzt werden um das Eigentum zu schützen.

Vom Zeitwert und falschen Kostenvoranschlägen

Eine Wohnimmobilie stellt zumeist den größten Anteil am Vermögen dar. Klar werden hier verschiedenste Möglichkeiten genutzt werden um das Eigentum zu schützen. Eine dieser Möglichkeiten ist die Gebäudeversicherung. Diese Versicherung tritt in dem Fall ein, in dem das Gebäude oder Gebäudeteile beschädigt oder zerstört werden. Die häufigste Schadensursache ist der Wasserschaden. Dabei bezeichnet Wasserschaden nicht jeden erdenklichen Schaden durch Wasser, sondern den Schaden der durch Leitungswasser verursacht wird. Leitungswasser bedeutet Wasser in den Zu - und Ableitungen wie Heizungsrohren, Wasserrohren und in den Rohren für die Betriebsmittel von Klima - und Wärmeanlagen. Versichert ist nicht nur jeder direkte Schaden, sondern auch Folgeschäden wie Schimmelbildung.

Das Problem mit dem Zeitwert

Die Gebäudeversicherung zählt zu den Schadensversicherungen. Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall den "zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag" leistet. Dies bedeutet, dass nur der Zeitwert des beschädigten Gebäudes oder Gebäudeteils versichert ist. Genau hier stellt sich auch die größte Problematik. Der zur Widerherstellung erforderliche Geldbetrag meint nicht die vollständigen Widerherstellungskosten, sondern die Kosten die erforderlich sind um den Zustand herzustellen der zum Zeitpunkt des Schadens vorgelegen hat. Das bedeutet, das bei einem besonders alten Gebäude nur der "alte" Zustand abgesichert ist. Dies gilt nicht nur für Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch für Einbauten und Inventar.

Der Streit um die Schadenshöhe

Die Widerherstellungskosten bieten immer wieder Anlass zum Streit zwischen dem Versicherten und der Versicherung. Nicht nur, dass der Versicherte naturgemäß einen höheren Wert des Geldbetrages annimmt. Auch sind die Schadensgutachten der Versicherungen teilweise fehlerhaft. Hier werden teilweise zu geringe Zeitwerte bemessen oder rechnerische Fehler gemacht. Tatsächlich bleiben viele Versicherungen mit der Versicherungssumme bis zu zwei Drittel hinter den tatsächlichen Widerherstellungskosten zurück. Zwar ist grundsätzlich auch eine Versicherung über die vollen Widerherstellungskosten möglich. Dies geht jedoch mit höheren Versicherungsbeiträgen einher.

Weiter Informationen zum Thema Gebäudeversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

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