Wenn die Berufsunfähigkeit nicht zahlt!

Berufsunfähigkeitsversicherung
19.01.201845 Mal gelesen
Burn-Out Ein unterschätztes Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sind heute noch Erkrankungen am Muskel- und Bewegungsapparat die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, holen die psychischen Erkrankungen wie Burn-Out und Depressionen in erschreckendem Tempo auf.

Burn-Out Ein unterschätztes Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherun

Sind heute noch Erkrankungen am Muskel- und Bewegungsapparat die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, holen die psychischen Erkrankungen wie Burn-Out und Depressionen in erschreckendem Tempo auf.Schon jetzt ist klar, dass in absehbarer Zeit die psychischen Erkrankungen, als Ursache für Berufsunfähigkeit, mit den körperlichen Erkrankungen gleichziehen werden. Es scheint auch nicht ausgeschlossen, das die psychischen Erkrankungen die körperlichen überholen. Man ist also gut beraten, für den Fall, dass man an einer psychischen oder körperlichen erkrankt und daraufhin seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, vorzusorgen. Klassischer Weise wird hier eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Mittel der Wahl angesehen. Diese kann sowohl als Einzelversicherung als auch als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Wann führt Burn-Out zur Berufsunfähigkeit?

Im Laufe seines Berufslebens ist man steht's Belastungen ausgesetzt, die auch zu psychischen Erkrankungen führen können. Erleidet man eine solche Erkrankung und kann daraufhin seinen Beruf nicht mehr ausüben, liegt in der Regel Berufsunfähigkeit vor. Wan ein Mensch berufsunfähig ist, regelt sich nach dem § 172 Versicherungsvertragsgesetz. Danach ist berufsunfähig, "wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann." Dies bedeutet, dass der Betreffende seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als der Hälfte und mindestens für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich für diese Betrachtung ist immer der zuletzt, ohne Beschwerden, ausgeübten Beruf. Hat der Betreffende infolge Krankheit oder Körperverletzung bereits einen anderen Beruf aufgenommen, ist dies für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit grundsätzlich unbeachtlich.

Das Problem im Einzelnen.

Die Problematik der Berufsunfähigkeit infolge eines Burn-Out oder einer anderen psychischen Erkrankung, wie Depressionen ist die schwere Diagnostizierbarkeit. Oftmals ist eine gesicherte Diagnose nur durch einen langfristigen Diagnosezeitraum mit mehreren Arztbesuchen möglich. In der Zwischenzeit kann der Betreffende seinen Beruf, infolge der Erkrankung, nicht ausüben und die Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt (noch) nicht die vertragliche Leistung. Aber auch, wenn eine gesicherte Diagnose vorliegt erkennen einige Versicherungen die Krankheit nicht an. Auch wird gern darauf Bezug genommen, dass der Betreffende trotz seiner psychischen Erkrankung seinen Beruf noch zu mindestens der Hälfte ausüben kann und somit keine Leistungspflicht besteht.

Die Folgen für die Betroffenen sind bedrohlich.

Die Folgen für die Betroffenen können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Wird man berufsunfähig erhält man keinen Arbeitslohn. Verweigert die Versicherung die Leistung, erhält man auch sonst keinen finanziellen Ausgleich. Neben der ohnehin psychischen Belastung kommen dann noch Existenzängste dazu. Das dies nicht förderlich für die Genesung der Betroffenen ist, versteht sich von selbst. Vielmehr schadet dieser Umstand in erheblichem Maß. Dazu kommt noch das persönliche Schamgefühl, wenn man von den Versicherungen wie ein Bittsteller oder Simulant behandelt wird. Nicht selten halten die Betroffenen einer solchen Belastungsprobe nicht stand. Die Folgen sind sozialer und finanzieller Abstieg sowie der Fall in das Sozialversicherungssystem.

Was ist bei psychischen Erkrankungen zu beachten?

Insbesondere bei psychischen Erkrankungen, sollten die Betreffenden frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nimmt Ihnen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung sowie anderen Beteiligten ab. Dies bietet den Betroffenen die Möglichkeit den psychischen Druck nicht unnötig zu erhöhen. Darüber hinaus besitzt der Rechtsanwalt das notwendige Know-How um die rechtlichen Erwägungen der Versicherungen zu entkräften. Somit wird eine schnellere Auszahlung der Versicherungsleistung in den meisten Fällen gewährleistet. Die finanziellen Einbußen können damit abgemildert werden. Die Kosten für die rechtliche Vertretung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

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