Diese Neuerungen dürften Versicherungskunden interessieren

Versicherungsrecht
14.07.2017158 Mal gelesen
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat einige wichtige Änderungen im Bereich von Versicherungen auf den Weg gebracht, die viele Kunden interessieren dürften. Dabei geht es vor allen Dingen um Veränderungen bei Lebensversicherungen und bei Restschuldversicherungen.....

Dabei geht es vor allen Dingen um Veränderungen bei Lebensversicherungen und bei Restschuldversicherungen, die für Kunden von Relevanz sind und die für mehr Transparenz und eine bessere Informationspolitik von Seiten der Versicherer sorgen.

 

Wer eine Lebensversicherung besitzt, der hat sich vielleicht auch schon darüber geärgert, dass die jährlich versendeten Informationen zur Police nicht so aussagekräftig sind, wie man es sich wünschen würde. Doch hier ist ab Juli 2018 Besserung in Sicht, wenn dann auch im deutschen Recht die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) ihre Anwendung findet. Dann sind Versicherungen nämlich dazu verpflichtet, dass Versicherungsnehmer über den Rückkaufswert ihrer Versicherung umfassend und somit deutlich besser als heute informiert werden müssen. Darüber hinaus muss die Summe genannt werden, die bei gleichbleibender Fortsetzung des Vertrags am Ende herauskommt, sowie das, was Kunden, die nicht weiter einzahlen, bei aktuellem Stand erhalten würden.

 

"Diese Änderung ist für die Kunden von Lebensversicherungen interessant", weiß Rechtsanwalt Simon Kanz, "denn diese große Transparenz macht Kunden die Entscheidung leicht, wie sie in der Zukunft mit ihrer Police verfahren wollen. Es ist erfreulich, dass die Politik hier Weichen stellt, die dem Wohle des Kunden dienen".

 

Gerade im Hinblick auf das Kundenwohl hat der Bundesrat auch eine weitere Veränderung beschlossen. Bei den nicht selten umstrittenen Restschuldversicherungen hat sich ebenfalls etwas getan. Diese Versicherungen, die dafür sorgen sollten, dass Banken ihr an Kunden geliehenes Geld auch dann zurückbekommen, wenn der Kreditnehmer überraschend verstirbt oder zahlungsunfähig wird, waren oftmals eine teure und nicht notwendige Beigabe zu Kreditleistungen. Es kam in der Vergangenheit nicht selten dazu, dass Kreditnehmer diese Versicherungen gar nicht gebraucht hätten, oder dass sie nicht darüber informiert wurden, was diese Versicherung alles nicht abdeckt. Um auch hier für mehr Transparenz zu sorgen, sind Versicherer nach den aktuellen Beschlüssen dazu verpflichtet umfassend zu informieren und besser zu beraten.

 

"Uns freut natürlich, dass der Gesetzgeber jetzt hier klare Richtlinien geschaffen hat und regelt, dass ein Kunde auf die Freiwilligkeit dieser Versicherung hingewiesen werden muss. Das war in der Vergangenheit nicht so und hat nicht selten für Ärger gesorgt" weiß Rechtsanwalt Simon Kanz. "Bedauerlich ist lediglich, dass der Gesetzgeber hier die Chance, den Verkauf von Krediten und Restschuldversicherungen strikt voneinander zu trennen, leider verpasst hat. Das hätte im Endeffekt noch mehr Sicherheit für den Kunden gebracht."

 

Die Kanzlei Cäsar Preller vertritt alle Kunden, die Fragen oder Probleme mit Versicherungspolicen haben. Gerade wenn es um mangelnde Transparenz geht, dann weiß der Fachmann oft rat und hilft dabei, sich umfassend Klarheit zu verschaffen. Viele Aspekte im Versicherungsrecht sind gerade für Laien oft nicht einfach zu verstehen. Da ist ein kompetenter Anwalt der richtige Adressat, wenn es darum geht, die richtigen Antworten auf sich stellende Fragen zu geben.