Widerspruch bei AXA Lebensversicherung bringt Ersparnis

Rechtsanwalt Johannes von Rüden
10.07.201765 Mal gelesen

AXA Lebensversicherung muss Kunden Vorteil gewähren

Zahlreichen Kunden der AXA Lebensversicherung könnte ein rechtlicher Vorteil zustehen, ohne dass sie davon wissen. Es geht um das Widerspruchsrecht. Jeder Verbraucher, der eine Lebensversicherung abschließt, hat die Möglichkeit, diesem Vertragsschluss 14 Tage lang zu widersprechen. In unzähligen Fällen in Deutschland (bei vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften) ist dieser Widerspruch aber de facto "ewig" möglich. Zur Erklärung: Bei diversen Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 mit Lebensversicherungen geschlossen wurden, nutzten die Versicherer fehlerhafte Belehrungen und Dokumente. Weil die Kunden deswegen nicht ausreichend aufgeklärt wurden, setzte die 14-tägige Frist für das Widerspruchsrecht von Gesetzes wegen nicht ein. Der Widerspruch ist quasi "ewig" möglich. Auch bei der AXA Lebensversicherung gibt es Versicherte mit "ewigem" Widerspruchsrecht. Die damit verbundenen Vorteile dürfen nicht unterschätzt werden.

Was bringt das "ewige" Widerspruchsrecht?

Durch den "ewigen" Widerspruch kann man problemlos aus der AXA Lebensversicherung aussteigen. Und das, ohne Geld zu verlieren. Übt man das Widerspruchsrecht aus, wird der Versicherungsvertrag einer Rückabwicklung unterzogen. Die AXA Lebensversicherung muss dem Kunden dann in der Regel alle je gezahlten Beiträge zurückzahlen. Gegebenenfalls sogar samt Zinsen. Durch den Widerspruch könnte der Versicherte seine gesamte reale Ersparnis aus der AXA Lebensversicherung abziehen und anderweitig anlegen oder investieren.

Mit dieser Rechtsfolge steht der Widerspruch im deutlichen Gegensatz zur Kündigung. Infolge einer Kündigung wird das Versicherungsverhältnis zwar beendet, allerdings bekommt der Kunde lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Dieser Rückkaufswert ist nur ein Bruchteil der angesparten Versicherungssumme - durch eine Kündigung verliert der Kunde also Geld.

Warum aus der AXA Lebensversicherung aussteigen?

Warum überhaupt aussteigen aus der Lebensversicherung, mag man sich fragen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Erstens befinden sich viele Lebensversicherungen momentan in finanziell angespannten Situationen. Die anhaltenden niedrigen Zinsen strapazieren die Bilanzen der Finanzdienstleister. Es fällt schwerer, Überschüsse zu erwirtschaften, bei einigen namhaften Versicherungen ist die Finanzkraft gesunken. Die Versicherer schlagen den Sparkurs ein: Überschussbeteiligungen entfallen oder Zinsen werden gekürzt. Für die Kunden bedeutet das, dass die Versicherungssumme trotz mühseligem Zahlen der Beiträge geringer sein wird als erhofft.

Zweitens sind viele alte Verträge von Lebensversicherungen längst nicht mehr zeitgemäß. Die starke Veränderung des Finanzmarkts hat neue Maßstäbe gesetzt, denen die Altverträge nicht gerecht werden. Bis 2007 wurden Versicherungsverträge häufig noch nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt. Diese Vorgehensweise ist aus Gründen des Verbraucherschutzes schon seit 2008 unzulässig. Auch andere Aspekte wie die Fondsbindung wurden früher halbherzig oder fehlerhaft ausgeführt.

Kurzum, man sollte den eigenen Vertrag bei der AXA Lebensversicherung überprüfen lassen. Sonst besteht die Möglichkeit, dass sich jahrelanges Zahlen der Beiträge nicht gelohnt haben wird.

Was ist zu tun? Kostenlose Erstberatung von Werdermann | von Rüden!

Was bedeutet dieses Phänomen für den einzelnen Kunden der AXA Lebensversicherung? Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Möglicherweise besteht das Widerspruchsrecht, möglicherweise ist die eigene Ersparnis in Gefahr. Möglicherweise ist aber auch alles in Ordnung. Um dieser Frage abzuhelfen, sollte man sich beraten lassen. Wir von Werdermann | von Rüden bieten eine kostenlose Erstberatung an. Wenn Sie zwischen 1994 und 2007 Kunde bei der AXA Lebensversicherung oder einer anderen Versicherung geworden sind, melden Sie sich bei uns! Unsere Anwälte analysieren Ihren Vertrag und Ihre Möglichkeiten und teilen Ihnen unsere Einschätzung mit!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200590 7711) zur Verfügung!