Lebensversicherungen in finanzieller Bedrängnis?
Es ist keine Neuigkeit auf dem Finanzmarkt, aber nichtsdestotrotz ist sie noch nicht zu allen betroffenen Verbrauchern vorgedrungen: Viele Lebensversicherungen stehen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Die anhaltend niedrigen Zinsen bringen die Dienstleister in Bedrängnis. In einigen Fällen sind Überschüsse gänzlich entfallen, bei manchen Lebensversicherungen ist die Finanzkraft rückläufig. Bei fast allen Versicherern wiederum herrscht Sparkurs: Überschussbeteiligungen fallen aus und Zinsen werden gekürzt. Das wirkt sich natürlich auf den Profit der Kunden aus - die Summe, die Inhaber einer Lebensversicherung im Versicherungsfall erwarten dürfen, wird kleiner. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge gab es sogar bereits Fälle, in denen die Versicherung weniger Geld ausschüttete als alle gezahlten Beiträge in Summe wert waren. Für den einzelnen Versicherten kann der Abschluss der Lebensversicherung also ein Verlust sein.
Altverträge bei Lebensversicherungen entsprechen Maßstäben nicht mehr
Eine Trennung von der Lebensversicherung kann aber auch sinnvoll sein, wenn die Versicherung nicht finanziell angeschlagen ist. Vor allem kann das bei alten Verträgen gelten, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden. Diese Versicherungsverträge enthalten häufig Komponenten, die die Kunden benachteiligen oder den heutigen Anforderungen des Finanzmarkts nicht mehr entsprechen. So wurden beispielsweise viele der Verträge aus der Zeit nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt. Diese Vorgehensweise ist seit 2008 sogar verboten, weil sie Verbraucher zu stark benachteiligt.
Auch die Fondsbindung wurde damals mangelhaft durchgeführt. Fondsbindung heißt, dass die Versicherungssumme an ausgewählte (riskante) Finanzgeschäfte gekoppelt wird. Leider kam es auch zu Fehlinvestitionen, worunter der Kunde zu leiden hat. Fakt ist, dass die alten Verträge bei vielen Lebensversicherungen nicht mehr sinnvoll sind und für die anfallenden laufenden Kosten nicht ausreichend Rendite hervorbringen. Jeder Inhaber einer Lebensversicherung sollte seinen Vertrag überprüfen lassen und gegebenenfalls einen Ausstieg in Erwägung ziehen.
Verlustlos raus aus der Lebensversicherung mit Widerspruch
Für den etwaigen Ausstieg gibt es verschiedene Optionen, doch nicht jede davon führt zum eigentlichen Ziel, dem verlustlosen Abzug des eigenen Kapitals; um dieses sinnvoll, sicher und profitabel anlegen zu können. So verliert der Versicherte durch eine Kündigung gegenüber der Lebensversicherung viel Geld - denn bei einer Kündigung erhält man lediglich einen Teil der angesparten Summe, den sogenannten Rückkaufswert, zurück. Ähnlich ist es bei Angeboten der Versicherung zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag.
Die einzig zielführende Option ist der "ewige" Widerspruch. Schätzungen zufolge können rund 60% derjenigen Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, noch heute ihr Widerspruchsrecht ausüben. Auf die Erklärung des Widerspruchs wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass der Kunde alle seine je gezahlten Beiträge (samt Zinsen) zurückerhält. Er verliert also kein Geld, sondern bekommt die reale Ersparnis und kann diese sicher und sinnvoll anlegen.
Werdermann | von Rüden prüft Möglichkeiten kostenlos!
Das "ewige" Widerspruchsrecht besteht vielfach, weil die Versicherungen fehlerhafte Dokumente nutzten. Obwohl tausende Verbraucher noch heute zum Widerspruch berechtigt sein dürften, muss jeder einzelne Fall separat untersucht werden. Wir von Werdermann | von Rüden bieten diese Erstprüfung des Sachverhalts kostenlos an. Unsere Anwälte analysieren Ihren Vertrag und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten, Chancen und auch die Risiken auf.
Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200590 7711) zur Verfügung!