Volksfürsorge Lebensversicherung muss Kunden Vorteil gewähren

Rechtsanwalt Johannes von Rüden
20.06.2017117 Mal gelesen

Widerspruchsrecht für Volksfürsorge Kunden noch heute?

Langjährige Kunden der Volksfürsorge Lebensversicherung sollten schleunigst den Weg zu einem Rechtsanwalt antreten, um ihren Versicherungsvertrag überprüfen zu lassen. Denn möglicherweise muss die Lebensversicherung zahlreichen Kunden einen immensen Vorteil gewähren. Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Volksfürsorge abgeschlossen haben, könnten noch heute ihr Widerspruchsrecht innehaben. Das mag harmlos klingen, kann aber angesichts aktueller Entwicklungen zu einer hohen Ersparnis der Kunden führen.

Besonders ist dieser Vorteil vor allem, weil der Widerspruch normalerweise auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet ist. Viele deutsche Lebensversicherungen, darunter die Volksfürsorge, müssen einigen Kunden jedoch noch heute das Recht zum Widerspruch eingestehen. Die Frist setzte von Gesetzes wegen nicht ein, weil die Versicherer fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt haben. Man nennt den Vorteil der Kunden auch "ewiges" Widerspruchsrecht.

Wieso ist der "ewige" Widerspruch interessant?

Das Widerspruchsrecht ist für zahlreiche Versicherte ein Vorteil, weil man mithilfe des Widerspruchs problem- und verlustlos aus der Volksfürsorge Lebensversicherung aussteigen kann. Und ein Ausstieg ist angesichts aktueller Entwicklungen empfehlenswert, manchmal auch notwendig.

Die Versicherungsbranche ist momentan in einer Krise. Die Gewinne und Überschüsse sinken, die Finanzkraft schrumpft. Das bekommen natürlich auch die Kunden der betroffenen Versicherungen zu spüren, denn die Zinsen werden zusammengestrichen und Überschussbeteiligungen entfallen. Am Ende erhält der Kunde wesentlich weniger Geld als ihm versprochen wurde. Dieser Trend könnte auch die Volksfürsorge Lebensversicherung betreffen. Kunden der Volksfürsorge müssten sich dann auf Einbußen einstellen, obwohl jahrelang Beiträge gezahlt wurden.

Dazu kommt, dass alte Verträge bei Lebensversicherungen den heutigen Maßstäben des Finanzmarkts nicht mehr gerecht werden. Rechtlich wie wirtschaftlich sind die Verträge überholt. Auch deswegen sollte man einen Ausstieg in Erwägung ziehen.

Widerspruch statt Kündigung

Allerdings ist es wichtig, auf die Methode des Ausstiegs zu achten. Nicht jede Möglichkeit führt zum Ziel, der Sicherung der eigenen Ersparnis. Bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags beispielsweise erhält der Kunde bloß den sogenannten Rückkaufswert - ein Teil aller je gezahlten Beiträge. Für den Kunden hieße das Verlust.

Anders ist es beim Widerspruch. Hier wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Versicherte bekommt alle seine je gezahlten Beiträge zurück, teilweise sogar verzinst. Ohne Verlust kann dann mit der realen Ersparnis eine sinnvolle und sichere Investition vorgenommen werden. Man kann den unvorteilhaften Konditionen der Volksfürsorge Lebensversicherung entgehen und endlich effiziente Vorsorge betreiben.

Wer ist zum "ewigen" Widerspruch berechtigt?

Schätzungen zufolge haben rund 60% derjenigen Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 Kunde einer Lebensversicherung geworden sind, noch heute die Möglichkeit zum Widerspruch. Betroffen können auch Kunden der Volksfürsorge sein. Hauptsächlich bedarf es einer Voraussetzung: Die Lebensversicherung muss bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet haben. Jeder Kunde erhält eine Belehrung, teilweise wurden die benutzten Dokumente jedoch den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht. Dann, so urteilte schon der Bundesgerichtshof, kann der betroffene Kunde noch heute Widerspruch ausüben.

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Dass jemand, der seine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat, noch heute widersprechen kann, ist wahrscheinlich. Nichtsdestotrotz muss jeder Fall einzeln untersucht werden. Auch, um zu überprüfen, ob der Widerspruch sinnvoll ist. Diese Erstprüfung des Sachverhalts bieten wir von Werdermann | von Rüden kostenlos an. Unsere Anwälte begutachten Ihren Versicherungsvertrag und zeigen Ihnen Chancen und Möglichkeiten auf!

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