AXA Lebensversicherung Kunden können durch Widerspruch sparen

Rechtsanwalt Johannes von Rüden
15.06.201729 Mal gelesen

AXA Lebensversicherung von Krise in der Branche betroffen?

Seit längerer Zeit steht die Branche der Lebensversicherungen vor großen Herausforderungen. Das könnte auch auf die AXA Lebensversicherung zutreffen. Über Monate schon sind die Zinsen auf dem europäischen Finanzmarkt im Keller, Kapitalanlage ist fast schwieriger denn je. Zu spüren bekommen das vor allem auch Finanzdienstleister wie Lebensversicherungen und Vermögensberatungen. Überschüsse entfallen, die Finanzkraft sinkt. In Einzelfällen ist das Ausmaß des Abwärtstrends sogar kritisch. Die Konsequenz ist ein Sparkurs bei den Lebensversicherungen. Überschussbeteiligungen bleiben aus und Zinsen werden gesenkt. Das wirkt sich logischerweise auf das Kapital der Kunden aus. Denn die Beträge, die die Lebensversicherung zum vereinbarten Zeitpunkt an ihre Versicherten auszahlen wird, werden aller Voraussicht nach hinter allen Erwartungen zurück bleiben. Für den Kunden kann sich der Abschluss einer Lebensversicherung also als Fehler, gar als Verlustgeschäft darstellen. Möglicherweise betrifft dieses Phänomen auch Kunden der AXA Lebensversicherung.

Alte Verträge bei AXA Lebensversicherung überhaupt noch sinnvoll?

Für Altkunden von Versicherern (Vertragsschluss 1994 - 2007) kommen noch weitere Punkte hinzu, die zum Nachdenken über die eigene Lebensversicherung anregen sollten. Alte Verträge von Versicherungen wie der AXA Lebensversicherung sind längst nicht mehr zeitgemäß. So wurden beispielsweise die meisten Verträge bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt. Diese Vorgehensweise ist für den Verbraucher höchst unvorteilhaft und deswegen seit 2008 sogar verboten.

Dazu enthalten ältere Tarife, wohl auch bei der AXA Lebensversicherung, häufig sogenannte Fondsbindungen. Die Versicherungssumme ist dabei an bestimmte Finanzgeschäfte gekoppelt. Davon erhoffte sich die Versicherungsbranche hohe und zügige Gewinne. In zahlreichen Fällen handelte es sich jedoch um Fehlinvestitionen. Die erhofften Gewinne blieben aus und der Versicherte hatte das Nachsehen. Der Wandel auf dem Finanzmarkt und neue Maßstäbe sind Grund genug, über seinen alten Versicherungsvertrag bei der AXA Lebensversicherung nachzudenken. Das langjährige Beitragszahlen darf nicht umsonst sein. Ein Ausstieg aus der AXA Lebensversicherung ist möglicherweise empfehlenswert.

Ausstieg aus AXA Lebensversicherung - Möglichkeiten für Verbraucher

Für diesen Ausstieg gibt es verschiedene Ansätze. Doch nicht alle führen zum Ziel: der Sicherung von Kapital bzw. der Besserstellung des Versicherten. Kunden der AXA Lebensversicherung können natürlich stets ihr Kündigungsrecht ausüben. Jedoch führt eine Kündigung zum Verlust von Teilen der eigenen Ersparnis. Denn bei einer Kündigung erhält der Kunde bloß den sogenannten Rückkaufswert, also einen Teil der Summe aller gezahlten Beiträge - niemals jedoch den vollen angesparten Betrag.

Allerdings haben tausende Verbraucher in Deutschland eine weitere Möglichkeit, sich von ihrer Lebensversicherung zu trennen und dadurch viel Geld zu sparen bzw. ihre eigene Ersparnis zu sichern: Das "ewige" Widerspruchsrecht. Zahlreichen Versicherten steht noch heute offen, ihr Widerspruchsrecht auszuüben - obwohl der Widerspruch auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet ist. Die Frist setzte nämlich in tausenden Fällen nicht ein, weil die Versicherer fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt haben. Folge des "ewigen" Widerspruchs ist die komplette Rückabwicklung des Versicherungsvertrags. Das heißt, dass der Kunde in der Regel alle seine Beiträge, seine reale Ersparnis, erstattet bekommt. Sodann kann dieses angesparte Kapital sinnvoll, gewinnbringend und sicher investiert werden.

Was bringt der Widerspruch? - Werdermann | von Rüden berät kostenlos!

Für Kunden der AXA Lebensversicherung bleiben natürlich noch Fragen offen: Ist die eigene Ersparnis sicher? Sollte aus der AXA Lebensversicherung ausgestiegen werden? Ist ein Widerspruch möglich und, wenn ja, auch sinnvoll? Jeder Fall ist einzeln zu begutachten und bringt Besonderheiten mit sich. Zur Klärung der wichtigen Fragen bieten wir von Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und zeigen Ihnen Chancen und Risiken auf! Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein!

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