Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG im rechtlichen Vorteil?

12.06.2017 43 Mal gelesen
Die Probleme in der Versicherungsbranche schlagen auf das Kapital der Kunden durch. Möglicherweise ist die eigene Ersparnis gefährdet. Der "ewige" Widerspruch kann helfen, Werdermann | von Rüden berät!

Widerspruch bei Nürnberger Lebensversicherung noch heute möglich?

Die Nürnberger Lebensversicherung muss möglicherweise vielen Kunden einen rechtlichen Vorteil einräumen. Denn einigen Kunden des Versicherers könnte noch Jahre nach Vertragsschluss das Widerspruchsrecht zustehen. Das ist eine große Besonderheit, weil der Widerspruch in der Regel einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrags unterliegt. Für tausende Kunden von deutschen Lebensversicherungen, darunter ggf. auch der Nürnberger Lebensversicherung, setzte diese Frist jedoch gar nicht ein. Der Widerspruch ist sozusagen "ewig" möglich. Grund dafür ist der Gebrauch von fehlerhaften Vertragsdokumenten, genauer gesagt Widerspruchsbelehrungen. Der Bundesgerichtshof stellte bereits in mehreren Fällen klar, dass der Erhalt einer solchen fehlerhaften Belehrung zum "ewigen" Widerspruch berechtigt.

Versicherungsbranche in der Krise - Nürnberger Lebensversicherung sicher?

Das "ewige" Widerspruchsrecht kann vielen Kunden sehr gelegen kommen. Mithilfe des Widerspruchs kann sich ein Verbraucher ohne Verluste von seiner Lebensversicherung trennen. Das ist vor allem angesichts finanzieller Probleme in der Versicherungsbranche höchst interessant.

Durch die niedrigen Zinsen auf dem europäischen Finanzmarkt fällt es auch Versicherungen immer schwerer, mit Kapitalanlage Gewinne zu erzielen. Bei vielen Lebensversicherungen werden die Bilanzen schlechter. Die Finanzkraft sinkt, bei einigen Finanzdienstleistern sogar kritisch. Das bekommen selbstverständlich auch die Kunden zu spüren. Viele Versicherer haben Überschussbeteiligungen gestrichen, dazu wurden Zinsen gekürzt. Dem Versicherten wird daher oft (notgedrungen) weniger gezahlt als anfänglich erhofft. In manchen extremen Fällen bekamen Verbraucher von ihrer Lebensversicherung weniger Geld als die Summe all ihrer Beiträge wert war. Auch die Nürnberger Lebensversicherung AG könnte diesem Trend zum Opfer fallen. Kunden einer Lebensversicherung sollten sich also schleunigst überlegen, ob sie am Versicherungsvertrag festhalten wollen. Denn der Abschluss der Lebensversicherung kann sich also Verlustgeschäft entpuppen.

Widerspruch ermöglicht problemlosen Ausstieg aus Lebensversicherung

Doch die Entscheidung über den Ausstieg aus der Nürnberger Lebensversicherung oder einem anderen Versicherer muss gut bedacht sein. Das Ziel, das eigene Kapital zu sichern, kann nicht mit jeder Ausstiegs-Option erreicht werden. Etwa die Kündigung des Versicherungsvertrags führt zu Verlusten des Kunden. Bei einer Kündigung erhält der Kunde lediglich den sogenannten Rückkaufswert von der Versicherung. Dieser liegt aber meist weit unter der "realen" Ersparnis - also der Summe aller seiner Beiträge.

Anders ist es nur beim Widerspruch. Denn infolge der Widerspruchserklärung wird der gesamte Versicherungsvertrag einer Rückabwicklung unterzogen. Die Nürnberger Lebensversicherung müsste dem Kunden dann in der Regel alle(!) seine gezahlten Beiträge samt Zinsen erstatten. Lediglich ein Risikoanteil darf einbehalten werden. Durch den Widerspruch kann der Versicherte folglich sein gesamtes angelegtes Kapital aus der Lebensversicherung abziehen und sicher und effizient anlegen - bevor die Nürnberger Lebensversicherung finanzielle Probleme bekommt.

Wer ist zum Widerspruch berechtigt? Werdermann | von Rüden berät kostenlos!

Voraussetzung für den "ewigen" Widerspruch und die damit einhergehenden Vorzüge ist vor allem der Erhalt einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung. Jeder Kunde einer Lebensversicherung erhält bei Abschluss des Versicherungsvertrags eine solche Belehrung. Sie soll vollumfänglich und verständlich über den Widerspruch informieren.

Zwischen 1994 und 2007 verwendeten jedoch zahlreiche Lebensversicherungen, darunter möglicherweise auch die Nürnberger Lebensversicherung AG, fehlerhafte Belehrungen. Und der Erhalt einer fehlerhaften Belehrung berechtigt meist zum "ewigen" Widerspruch. Wann eine Belehrung jedoch fehlerhaft ist, wann ein Widerspruch möglich ist und wann sich ein Widerspruch überhaupt lohnt, ist von Fall zu Fall verschieden. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potentiell Betroffenen deswegen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihre Situation und klären Sie über Chancen und Risiken auf!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200590 7711) zur Verfügung!