Lebensversicherung als Altersvorsorge – Neue Zeiten sind angebrochen

21.04.201798 Mal gelesen
Die klassische Lebensversicherung mit Zinsgarantie könnte bald der Vergangenheit angehören. Es scheint, als habe das über vier Jahrzehnte bewährte Altersvorsorge-Modell der Deutschen mit jährlicher Zinsgarantie ausgedient.

Das Ende für die klassische Lebensversicherung mit Zinsgarantie?

Für Kunden bereits abgeschlossener Altverträge ändere sich zwar nichts, aber neue Policen würden teilweise gar nicht mehr verkauft - so berichtet die FAZ Online am 16.04.2017 in einem Beitrag mit dem Titel "Der Totengräber der Lebensversicherung". Auch die BILD Zeitung und der NDR haben in den letzten Wochen bereits über die finanziellen Schwierigkeiten der Lebensversicherungsbranche berichtet.

Die bereits lang anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB war so nicht zu erwarten gewesen, heißt es. So können die hohen Zinsversprechungen aufgrund der Niedrigzinspolitik nicht mehr erwirtschaftet werden. Die Folge dessen sind sogenannte Unterdeckungen, die wiederum die Finanzkraft der jeweiligen Versicherung im Gesamten schrumpfen lassen. Doch was bedeutet das für die Sparer?

Ein Blick in die Vergangenheit der Lebensversicherung

Mitte der 70er Jahre etablierte sich auch bei der Debeka das Geschäft mit den Lebensversicherungen. In den folgenden Jahrzehnten konnten die Versicherer in Deutschland mithilfe dieses Modells der Altersvorsorge hohe Beträge einfahren, einen Teil hiervon als Sicherheitspolster einbehalten und gleichzeitig ihren Kunden hohe Renditen versprechen. Die Lebensversicherung galt als die beste Kombination aus Sicherheit und Profit. Die Inflation war hoch, die Zinszusagen waren leicht zu erwirtschaften. Die Versicherer haben sogar die Garantien für niedriger verzinste Altverträge auf das herrschende hohe Niveau angehoben. Ein erstes Schwanken der Branche war bereits Anfang der 2000er Jahre zu verzeichnen. Die Bundesregierung schränkte die Steuerprivilegierungen für Lebensversicherungen ein - darauf folgten die Börsenkrisen.

In den letzten Jahren beherrschte dann die Niedrigzinspolitik der EZB die Branche der Lebensversicherung. Doch kaum jemand rechnete mit einer dermaßen lang anhaltenden Niedrigzinsphase. Die deutschen Versicherer änderten ihr Vorgehen nicht und versprachen ihren Kunden weiterhin hohe Renditen. So kam das System aus dem Gleichgewicht. Das Ende der klassischen Lebensversicherung könnte unmittelbar bevorstehen. Die Debeka als sechstgrößter Anbieter auf dem Versicherungsmarkt schließt mit Neukunden seit 2016 keine neuen Policen mehr ab. Doch wie steht es um die Renditeversprechen an die Kunden mit Altverträgen?

Mittels Widerspruch bei Lebensversicherungen doch noch finanzielle Vorteile sichern

Für Kunden von Altverträgen ändere sich zwar nichts, aber auch bei ihnen steigt die Unzufriedenheit aufgrund der ausbleibenden Renditen.

Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen sich immer weniger für den Versicherungsnehmer lohnen. Außerdem kündigt inzwischen jeder zweite Versicherungsnehmer vorzeitig seine Lebensversicherung. Allein im Jahr 2015 wurden Verträge im Wert von mehr als 13 Milliarden Euro abgebrochen.

Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist allerdings dennoch nicht zu empfehlen. In vielen Fällen bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Die Ausübung des Widerspruchsrechts stellt nun eine rentable Alternative dar. So wird der gesamte Versicherungsvertrag bei einem erfolgreichen Widerspruch rückabgewickelt und Sie erhalten ihre eingezahlten nahezu vollständig Beträge zurück, wohingegen mit einer Kündigung meist Verluste einhergehen. So besteht die Möglichkeit, sich von Ihrem Lebensversicherungsvertrag zu lösen und das Kapital sicher und effizient anderweitig anzulegen.

Üblicherweise besteht jedoch eine festgelegte Frist, innerhalb derer der Widerspruch eingelegt werden muss. Diese ist bei Altverträgen bereits verstrichen. Einigen Versicherungsnehmern, die im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, könnte aber auch heute noch ein Widerspruchsrecht zustehen. Denn genau wie Kreditinstitute bei Abschluss eines Darlehensvertrages sind auch Versicherungsinstitute dazu verpflichtet, über ein bestehendes Widerspruchsrecht fehlerfrei zu belehren. Fehlt es an einer solchen Widerspruchsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, so kann ein Widerspruch heute noch erklärt werden. Dieses dann "ewige" Widerspruchsrecht führt dazu, dass sich Kunden auch nach Jahren noch unkompliziert von ihren Verträgen lösen können.

Kostenlose Erstberatung zum Widerspruch bei Lebensversicherungen durch Werdermann | von Rüden

Rund 60 % aller, die in dem oben benannten Zeitraum von 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können ihrem Vertrag noch heute widersprechen. Die auf diesem Rechtsgebiet sehr erfahrenen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihres Versicherungsvertrages an.

So können Sie, ganz ohne eine Verpflichtung einzugehen, Ihre rechtliche Situation analysieren. Darüber hinaus bekommen Sie Auskunft darüber, ob Ihre Widerspruchsbelehrung tatsächlich entsprechende Mängel aufweist und nach wie vor ein Widerspruchsrecht besteht, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich für Sie lohnt und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

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