VW Musterfeststellungsklage wegen EA189 Motor, Fachanwaltskanzlei informiert über Einzelklagen und Verjährung?

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
22.10.2018203 Mal gelesen
Dieselskandal VW, EA189 Motor

Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte bietet bundesweit eine kostenfreie und unverbindliche  Prüfung Ihrer individuellen und rechtlichen Optionen

Fast täglich erreichten wir insoweit Anfragen im Hinblick auf die sog. Musterfeststellungsklage. Die VW- Fahrer fragen nach deren Voraussetzungen und Vorteile.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, es tritt zum 1. November in Kraft.

Tausende vom Dieselskandal betroffene VW-Besitzer haben damit Hoffnung auf Schadensersatz, also alle die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi , Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab.

Hierzu erteilt Rechtsanwalt Eser mit, dass aber klageberechtigt nicht einzelne Verbraucher, sondern nur bestimmte Verbände, etwa Verbraucherschutzverbände, sind.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser teilt mit, dass ein zukünftiges Urteil über die Musterfeststellungsklage zwar zweifelsfrei starke Signalwirkung haben wird, aber letztlich müssten geschädigte VW Fahrer dennoch ihren Anspruch mit einer Einzelklage selbst durchsetzen.

Dies auch deshalb, weil VW bereits angekündigt hat, sich vollumfänglich gegen diese Klage zu wehren. Aus den Erfahrungen mit sog. Kapitalmusterverfahren (KapMuG) kann überdies Rechtsanwalt Eser mitteilen, dass derartige Verfahren sich über mehrere Jahre erstrecken und die Gegner bis zum BGH immer gehen. Beispielsweise dauert der sogenannte Telekom - Prozess seit mehr als zehn Jahren an.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Rechtsanwalt Eser rechtschutzversicherten VW-Fahrern eine eigene Klage jetzt schon einzureichen, um Zeit zu sparen.

Sie erhalten von uns eine konkrete Darstellung der Risiken und Chancen einer gerichtlichen Auseinandersetzung

??Erst kürzlich hat die Autobild am 21.06.2018 die Öffentlichkeit wieder über den aktuellen Rechtsstand informiert, dass bundesweit immer mehr Gerichte Besitzern von abgasmanipulierten VW Dieselautos Recht geben und entweder VW direkt oder den  VW Händler auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz verurteilen.

?Eser Rechtsanwälte vertreten bundesweit an die 100 Geschädigte gegenüber VW und VW-Händlern.

Bundesweit existieren bereits zahlreiche Urteile verschiedener Land- und Oberlandesgerichte die die Mangelhaftigkeit der manipulierten Fahrzeuge bereits festgestellt haben.

?Die Urteile reichen von einer Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs bis hin zur Rückabwicklung. Es konnte auch Schadensersatz gegen die Volkswagen AG erstritten werden, genauso wie Ausgleich der Minderwerte der Fahrzeuge.

?Das Hamburger Landgericht hat zum Beispiel mit Urteil vom 07.03.2018, Az. 329 O 105/17,  ein über den Einzelfall hinausgehendes Urteil gegenüber einem Volkswagen-Händler gefällt. Nach Auffassung des Gerichts kann der Mangel auch nicht durch die Durchführung der Softwareupdates beseitigt werden.

?Im Rahmen der geführten Prozesse wird in der Regel beantragt, dass der Vertragshändler oder der VW-Konzern, gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs, den Kaufpreis zurückzahlt, gegebenenfalls gegen Abzug einer  Entschädigung für die Nutzung des Wagens.

 Insofern werden Ansprüche sowohl gegen die Händler als auch direkt gegen den VW-Konzern geltend gemacht.

?Zum Jahresende 2018 drohen aber maßgebliche Ansprüche zu verjähren, so dass bis zum 31.12.2018 Eile geboten ist.

Eser Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart und in Berlin werden bundesweit auf Seiten der Verbraucher tätig. Es besteht die Möglichkeit einer ersten telefonischen kostenfreien Beratung.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei den Rechtschutzversicherern

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen VW Fahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.

Eser Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart und Berlin bündeln die Anlegerinteressen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank-und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er lange Jahre im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.