Mercedes Dieselskandal Stuttgarter Fachanwalt informiert über Rechte

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
20.08.2018197 Mal gelesen
Mercedes Dieselskandal Anwalt Stuttgart

Der Dieselskandal entwickelt sich bei Mercedes desastös, Rückruf von hunderttausenden Autos angeordnet.

Dies berichtet «Spiegel Online» mit Bezugnahme auf eine Liste des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), die der Redaktion des Spiegels nach eigenen Angaben vorliegen soll.

Laut «Spiegel Online» hatten KBA-Beamte in den vergangenen Monaten an mehreren Mercedes-Modellen Manipulationen an den Abgasvorrichtungen festgestellt. Auf zunehmenden öffentlichen Druck hin hat der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Mai dieses Jahres Daimler-Chef Dieter Zetsche nach Berlin zitiert. Mercedes musste dem KBA alle manipulierten Modelle auflisten.

Demnach sind fast alle Klassen bei Mercedes von der Abgasmanipulation offensichtlich betroffen

Auf der Liste stehen danach 24 Modelle von Mercedes, bei denen das Amt Ende Juli einen amtlichen Rückruf angeordnet hat, heißt es im Medienbericht. Vom Rückruf betroffen sind in Europa 700 000 Autos, davon alleine in Deutschland 280 000, heißt es hierzu weiter im Bericht. 

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Was können Besitzer von betroffenen Mercedesfahrzeugen, die im Verdacht der Abgasmanipulation stehen, nun tun?

Zunächst einmal bestehen Rechte aufgrund der Abgasmanipulationen gegenüber Händlern und dem Mercedes - Konzern selbst.

Es handelt  sich um Ansprüche aus Gewährleistung sowie Ansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung.

Die Fahrer von manipulierten Dieselfahrzeugen können daher Klage wegen des Abgasskandals gegen den Mercedes- Autokonzern oder gegen ihren jeweiligen Vertragshändler erheben.

Hierbei sind die unterschiedlichen Verjährungsfristen zu beachten.

Eine weitere relativ komfortable Möglichkeit sich von einem Dieselfahrzeug verlustfrei zu trennen, besteht für diejenigen Dieselfahrer, die ihren Pkw über einen Kredit finanziert haben.

Insoweit besteht hier immer noch das sog. "ewige Widerrufsrecht" in Gestalt des "Widerrufsjokers".

War der Kauf ihres Dieselautos also kreditfinanziert, kann in Verbindung mit einem Widerruf des Autokredits ggfls. der gesamte Kauf rückgängig gemacht werden.

Das besondere hieran ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Pkw-Kaufvertrag vom Widerruf erfasst sein können.

Nach Prüfung von zahlreichen Kreditverträgen durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser konnte dieser feststellen, dass die allermeisten Pkw-Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, die auch heute noch dazu führen, dass man gegenüber der finanzierenden Bank widerrufen kann.

Folgen des Kreditwiderrufs:

Ein wirksamer Kreditwiderruf führt zu einer Rückabwicklung der Verträge. Der Verbraucher erhält seine Anzahlung sowie die bereits geleistete Tilgung zurück. Im Gegenzug muss er den Pkw an die kreditgebende Bank herausgeben. Darüber hinaus bestehen zudem wechselseitige Ansprüche auf Nutzungsersatz.

Besonders profitabel kann der Widerruf von Autokrediten sein, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden.

Insoweit gilt, dass die Bank keinen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs verlangen kann. Der Kunde hat lediglich die Kreditzinsen zu bezahlen. Die Anzahlung sowie die bereits erbrachten Tilgungsanteile erhält er gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Im Ergebnis fährt der Verbraucher daher bis zum Widerruf nahezu kostenlos, kann sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und ein neues Auto kaufen oder finanzieren.

Betroffene sollten jetzt keine Zeit verlieren und sich anwaltlich beraten lassen, wie im Einzelfall am besten vorzugehen ist.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger bundesweit eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei zu verwenden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.