Audi/VW Skandal – EA 288 Klage: Landgericht Offenburg ordnet bei Audi A3 Beweiserhebung an, ist der Motor manipuliert?

Verkehrsrecht
13.03.2019332 Mal gelesen
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Offenburg, bezüglich des Motors EA 288 einen Beweisbeschluss erlassen.

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Offenburg, bezüglich des Motors "EA 288" einen Beweisbeschluss erlassen. Es geht um einen "Audi A3". Bei dem Motor EA 288 handelt es sich um den Nachfolgemotor des bekannten EA 189, bei dem die Volkswagen AG zugestanden hat, dass manipuliert wurde.

Die Kanzlei hat Klage erhoben und verlangt die Rückabwicklung des Kaufvertrages sowie Schadensersatz gegenüber der Audi AG. Im Rahmen des Verfahrens wird behauptet, dass auch das Fahrzeug mit dem Motor EA 288 manipuliert ist. Die Audi AG bestreitet dies und teilt mit, dass Fahrzeuge des streitgegenständlichen Typs mit dem Motor EA 288 nicht manipuliert seien. Die Klägerin hingegen glaubte dies nicht, da auch bei dem Volkswagen Modell T6 der Motor EA 288 verbaut ist und berichtet wird, dass dort eine neue Software aufgespielt werden soll. Das Landgericht Offenburg ließ die Ausführungen der Audi AG ebenfalls nicht gelten und beauftragte einen Sachverständigen mit der Begutachtung. Es wird nunmehr geklärt, ob Schadensersatzansprüche aufgrund der Manipulation bestehen.
Erwerber eines solchen Fahrzeugs mit dem Motor EA 288 sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, um sich anwaltlich beraten zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bundesweit mehr als 10.000 Verfahren im Abgasskandal führt, teilt mit: "Die Chancen für die Geschädigten stehen gut, Schadensersatz zu erhalten".