Audi Skandal - Anwälte machen Ansprüche bei 3.0

Verkehrsrecht
25.01.2018354 Mal gelesen
Neue Rückrufwelle bei Audi. Das Kraftfahrtbundesamt hat offiziell den Autobauer verpflichtet, in Deutschland ca. 77.600 3.0-TDI-Modelle mit der Euro 6-Norm wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückzurufen.

Das Ministerium teilte mit, dass eine schadstoffvermindernde Motoraufwärmfunktion fast nur auf dem Prüfstand funktioniere. Im realen Verkehr werde diese Funktion aber nicht aktiviert, sodass die Fahrzeuge zu viele Stickoxide (NOx) ausstoßen. Laut Medienberichten solle es sich vor allem um nach 2015 gebaute Autos handeln.

Diese Nachricht dürfte bei so manchem für Kopfschütteln sorgen. Denn es zeigt sich, dass im VW-Konzern wohl auch nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals weiterhin Dieselfahrzeuge mit verbotenen Abschalteinrichtungen gebaut wurden. Das Kraftfahrtbundesamt wählt ebenfalls einen bereits bekannten Lösungsansatz: Auch im Fall der 3.0 TDI-Fahrzeuge soll wohl ein Motorsoftware-Update aufgespielt werden. Es wird also wohl erneut die Lösung gewählt, die bereits beim „ersten Abgasskandal“ für sehr gespaltene Reaktionen gesorgt hatte und etliche Autofahrer nicht überzeugt hatte.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit mehr als 5500 Gerichtsverfahren gegen den VW-Konzern führt und damit bundesweit eine der erfahrensten Kanzlei im Abgasskandal ist, teilt dazu mit: „Die Geschädigten sollten sich dies nicht gefallen lassen und reagieren. Wir haben zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten von Geschädigten erstritten und setzen uns auch mit den Zulassungsbehörden auseinander. Die betroffenen Dieselfahrer sind nicht gezwungen, auf ein Softwareupdate vertrauen zu müssen. Denn es drohen bereits dadurch Wertminderungen, weil die Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Uns liegt ein Gutachten vor, welches bestätigt, dass ein manipuliertes Fahrzeug einem Minderwert unterliegt."

Im VW-Abgasskandal hat sich auch gezeigt, dass ein Vorgehen gegen den VW-Konzern keineswegs ein aussichtsloser Kampf ist. In der letzten Zeit haben sich verschiedene Oberlandesgerichte positiv geäußert zu den Ansprüchen der Geschädigten. Auch bei dem Zankapfel, ob der betroffene Kunde das Update als Mangelbeseitigung zulassen muss oder nicht, haben Gerichte entschieden, dass das Update nicht automatisch vor anderen Kundenrechten „Vorfahrt“ habe. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Verfahren eine Pressemitteilung herausgegeben, in dem es darauf verweist, dass manipulierte Fahrzeuge mangelhaft sind, dieser Mangel erheblich ist und eine Nachbesserung unzumutbar sei, mit der Folge, dass diese Fahrzeuge ohne Fristsetzung und ohne Softwareupdate zurückgegeben werden können.

Es ist bis heute nicht geklärt, welche Auswirkungen eine Softwareveränderung auf die Dauerhaltbarkeit des Motors, den Spritverbrauch sowie auf die Leistung hat. Zudem stellt sich bei den 3.0-TDI-Motoren die Frage, warum überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, während der Konzern an dem Softwareupdate für die 2.0- und 1.6-TDI-Motoren arbeitete. Geschädigte sollten sich daher in keinem Fall auf Experimente mit Updates einlassen, sondern ihr Fahrzeug zurückgeben..

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits erste Klagen bei einem Audi A3 (neueres Modell) und einem Audi Q5 eingereicht. Weitere Klagen für einen Audi A5, Audi A6, Audi A8, Audi Q7 sowie einen Audi SQ5 werden umgehend eingereicht. Diese zielen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen in den kleineren Motoren wurden bereits über 5.500 Klagen eingereicht.