Handynutzung am Steuer – Verschärfung der Strafen

Verkehrsrecht
22.09.2017116 Mal gelesen
Der Bundesrat stimmt heute laut dpa über eine Verschärfung der Strafen bei Nutzung von Handys und anderer Geräte am Steuer ab. Dem liegt eine Verordnung der Bundesregierung zugrunde.

"Der telefonierende Kraftfahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen", verlautbart das Verkehrsministerium.

Es ist nicht bekannt, wie viele Unfälle durch Handynutzung während der Fahrt verursacht werden. Tests verschiedener Autozeitungen haben jedenfalls ergeben, daß der handynutzende Autofahrer eine längere Reaktionszeit hat und häufiger Fahrfehler begeht als  jemand, der alkoholisiert ist oder unter Drogen steht.

Das Verbot solle nun über Mobil- und Autotelefone hinaus erweitert werden auf alle Geräte zur "Kommunikation, Information oder Organisation", also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer. Erlaubt bleibt, Anrufe über Einrichtungen des Fahrzeugs anzunehmen, wenn das Endgerät z. B. über Bluetooth mit diesem verbunden ist. In die Hand genommen darf das Gerät jedoch nicht. Weiter zulässig sollen auch Sprachsteuerungen und ein kurzer Blick aufs Gerät sein.

Der Gesetzgeber paßt damit die Rechtslage an die technische Entwicklung an. Telefonieren u. a. darf man zukünftig nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Ausdrücklich nicht erlaubt sei es, zu telefonieren, wenn der Motor lediglich durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet wurde. Insbesondere hier traten Gesetzeslücken zutage: So hatte das Oberlandesgericht Hamm durch rechtskräftigen Beschluss vom 09.09.2014 entschieden, daß Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren dürften, wenn der Motor des Fahrzeugs durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet sei, vorliegend beim Halt an einer roten Ampel.

Auch auf die Benutzung von Rückfahrkameras zum reinen Einparken geht der Gesetzgeber ein, dies sei ausdrücklich erlaubt.

Statt 60,00 EUR droht künftig ein Bußgeld von 100,00 EUR sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Sachbeschädigung drohen 200,00 EUR, 2 Punkte und sogar ein Monat Fahrverbot. Radfahrer sollen künftig statt 25,00 EUR 55,00 EUR zahlen.

Das Problem: Von einer effektiven Überwachung ist erfahrungsgemäß nicht auszugehen. "Eine stärkere Prävention auch mit höheren Geldbußen ist für mehr Verkehrssicherheit richtig", argumentiert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. Wichtig seien aber auch mehr Kontrollen.

Da der Einzug diverser Neuentwicklungen von Multimedia und der sog. Connectivity im Auto weiterhin fortschreitet, bleibt abzuwarten, wie sich die Verschärfungen bewähren. Nach erstem Dafürhalten enthält die Verordnung nicht wenige recht unbestimmte Rechtsbegriffe.

 

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.

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