VW-Abgasskandal: Anfechtung und Rücktritt vom Kaufvertrag

Verkehrsrecht
06.06.201764 Mal gelesen
Mehr als zwei Millionen Autofahrer sind in Deutschland vom VW-Abgasskandal betroffen. Sie haben ein Fahrzeug der Marke VW, Seat, Audi oder Skoda mit dem Dieselmotor Typ EA 189 gekauft Anders als in den USA ist Volkswagen in Deutschland bisher nur zu einer kostenlosen Nachbesserung bereit.

"Auch wenn die Rechtslage in den USA anders als in Deutschland ist, ist es schon fragwürdig, warum Volkswagen seinen Kunden hier nur eine Umrüstung anbietet. Zumal nicht geklärt ist, welche Auswirkungen die Nachbesserung auf den Motor, auf seine Leistung oder seine Emissionswerte hat", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

 

Grundsätzlich haben die Käufer der betroffenen Fahrzeuge einen Anspruch auf Nachbesserung, da die Kaufsache einen Mangel aufweist. Da VW die meisten Fahrzeughalter angeschrieben hat, hat der Autobauer den Mangel anerkannt und muss die Kosten für die Umrüstung tragen. Allerdings warten einige betroffene Fahrzeughalter immer noch auf einen Termin. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Die Fahrzeughalter sollten den Verkäufer schriftlich und unter einer Fristsetzung zur Nachbesserung, sprich zur Mangelbeseitigung, auffordern. Wird die Umrüstung nicht innerhalb der Frist vorgenommen, besteht die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wichtig ist aber, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen." Weist das Fahrzeug nach erfolgter Umrüstung einen anderen Mangel auf, z.B. einen höheren "Spritverbrauch" besteht zudem die Möglichkeit, den Kaufpreis wegen dieses Sachmangels zu mindern.

 

"Verständlicherweise wollen sich eine ganze Reihe von enttäuschten VW-Kunden nicht mit einer Nachbesserung der vom Abgasskandal betroffenen Motoren zufriedengeben, da sie sich vom Hersteller getäuscht fühlen. Hier besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten oder von ihm zurückzutreten. Verschiedenen Gerichte haben in der jüngeren Vergangenheit den Verbrauchern Recht gegeben", so Cäsar-Preller.

 

Wer sein Auto zurückgeben möchte, kann ggf. auch den Widerrufsjoker ziehen und den Kredit zur Autofinanzierung widerrufen. Das macht in der Regel dann Sinn, wenn der Kredit direkt von einer zum Autobauer zählenden Bank vergeben wurde, beispielsweise der VW-Bank. Möglich ist der Widerruf, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

 

Allerdings sollten Verbraucher mit der Geltendmachung ihrer Rechte nicht mehr allzu lange warten, da zum Jahresende Verjährung eintreten kann. VW hat bisher nur bis zum 31.12.2017 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. "In vielen Fällen muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage übernehmen", erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter.

 

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/