Verkehrsrecht aktuell: Nach einem Verkehrsunfall Hilfe beim spezialisierten Rechtsanwalt suchen! Rechtsanwalt Edgar Zorn, Gießen, informiert:

Verkehrsrecht
10.10.20072047 Mal gelesen

In der Vergangenheit mehren sich die Unfallereignisse, bei denen Geschädigte übervorteilt werden. Neben den Klassikern: überhöhte Reparatur-, Mietwagen- oder Abschleppkosten, versuchen, wie kürzlich erst in einem renommierten deutschen Nachrichtenmagazin zu lesen war, die Versicherungen nun ihre Kosten zu Lasten der Unfallgeschädigten zu minimieren.

Da werden freundlich Gutachter der gegnerischen Versicherung angeboten oder unabhängige Gutachten eigenmächtig korrigiert. Es geht sogar so weit, dass unabhängige Gutachter von den Kfz-Versicherungen bedrängt werden, nach deren Vorgaben Gutachten zu erstellen.

Wenn Sie also einen Verkehrsunfall erleiden, sind Sie gut beraten misstrauisch zu sein.

Ratschlägen von Versicherungen, Autowerkstätten, Mietwagenanbietern und Abschleppdiensten ist mit äußerster Vorsicht zu begegnen.

Nicht zu vergessen ist die Situation nach einem Unfall. Bleiben Sie unverletzt, so bleibt Ihnen doch die Aufregung über den Unfall, eine Ausnahmesituation, in der Sie ein leichtes Opfer für wohl präparierte Geschäftemacher sind. Erleiden Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen wird hier rauf von keinem der Beteiligten Rücksicht genommen.

Der Gang zum Rechtsanwalt kann viel Ärger ersparen.

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes werden, bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Teil des Schadens getragen. Bei Verkehrsrechtschutz, der allen Kraftfahrern dringend ans Herz gelegt wird, zahlt die Versicherung. In allen anderen Fällen sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt vor der Beauftragung auf die Kosten seiner Inanspruchnahme an.

Der Rechtsanwalt übernimmt die komplette Schadensabwicklung und sorgt dafür, dass Sie angemessenen Schadensersatz erhalten, der Ihrem tatsächlichem Schaden entspricht.

Mehr unter www.anwaelte-giessen.de