Abmahnung der Adobe Inc. durch FPS Rechtsanwälte

Urheberrecht Werk
27.04.202030 Mal gelesen
Abmahnung der FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB im Auftrag der Adobe Inc.

Die FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen, vertreten die Interessen der Adobe Inc. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit dem Urheberrechtsverletzungen an einem, durch die Adobe Inc. angebotenen, Computerprogramm abgemahnt werden. Die Adobe Inc. entwickelt und verbreitet weltweit verschiedene Computerprogramme, unter anderem das Computerprogrammpaket "Adobe Acrobat XI Pro Windows".

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass sich bei einer Überprüfung der Seriennummer eines von ihm auf eBay angebotenem "Adobe Acrobat XI Pro Windows" ergeben habe, dass die Seriennummer nicht von Adobe Inc. stamme und somit eine Raubkopie sei. Verglichen mit dem Original wäre das angebotene Produkt ebenfalls modifiziert worden, damit die Software zur Überprüfung der Seriennummer keine Verbindung zum Adobe-Server herstellen könne.

Aufgrund dieser Verstöße wird von dem Abgemahnten gefordert:

  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Gegenstandswert: 150.000,00€)
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Auskunftserteilung
  • Schadensersatz
  • Herausgabe etwaiger noch vorhandener Vervielfältigungsstücke

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.