Urheberrechtliche Abmahnung der De'Longhi Deutschland GmbH

Urheberrecht Werk
20.02.202028 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung der De'Longhi Deutschland GmbH durch die SCHULTERIESENKAMPFF. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die SCHULTERIESENKAMPFF. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vertritt die Interessen der De'Longhi Deutschland GmbH. Nun verschickten sie vor kurzem ein Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen.

Inhalt des Schreibens ist der Vorwurf, dass der Abgemahnte urheberrechtlich geschützte Lichtbilder in einem Angebot auf eBay verwendet haben soll, ohne die für die Verwendung erforderlichen Rechte innezuhaben. Die De'Longhi Deutschland GmbH sei Inhaberin sämtlicher Verwertungsrechte insbesondere des Vervielfältigungsrechts gemäß §16 UrhG, des Verbreitungsrechts gemäß §17 UrhG und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung gem. §19a UrhG.

Die SCHULTERIESENKAMPFF. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert wegen dieses Verstoßes für die De'Longhi Deutschland GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Auskunftserteilung und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 42.000,00€, gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.