Abmahnung: Meissner & Meissner RAe für die Blom Deutschland GmbH

Urheberrecht Werk
08.01.2020113 Mal gelesen
Abmahnung der Meissner & Meissner RAe im Auftrag der Blom Deutschland GmbH wegen unerlaubter Verwendung von Luftbildern.

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin vertritt die Interessen der Blom Deutschland GmbH aus Schorndorf in Baden-Württemberg. Die Blom Deutschland GmbH soll eines der führenden Unternehmen in den Bereichen Fotogrammetrie, CAD- und GIS-Bearbeitung und Vermessungswesen sein. Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verschickte nun im Namen dieser eine Abmahnung wegen Urheberrechts- und Nutzungsrechtsverletzungen.

Der Vorwurf lautet, der von dem Abmahnschreiben Betroffene soll einzelne Luftbildaufnahmen ohne die Erlaubnis der Blom Deutschland GmbH auf mehreren Websites verwendet haben. Zudem seien die Luftbilder nun in der Suchmaschine "Bing" zu finden. Die ausschließlichen Urheberrechte an den Luftbildern habe aber die Blom Deutschland GmbH. Dies sehen die Meissner & Meissner Rechtsanwälte als Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 1.325 Euro (zzgl. eines 50 %igen Zuschlages wegen fehlender Urhebernennung) gefordert. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten und der Dokumentationskosten seitens der GEKA mbH verlangt.

Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.