Abmahnung der KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH wegen der unerlaubten Veröffentlichung eines Fotos

21.07.20171707 Mal gelesen
Die Kanzlei KSP mahnt im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH wegen der unerlaubten Verwendung eines Lichtbildes auf einer Webseite ab. Die Forderung lautet: 350,00 EUR Schadensersatz. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird zunächst nicht gefordert.

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, ein Lichtbild auf seiner Internetseite veröffentlicht zu haben, ohne hierfür die erforderliche Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts eingeholt zu haben.

Der Abgemahnte wird aufgefordert,  einen Schadensersatz zu zahlen. Diesen Schadensersatzanspruch errechnet die Kanzlei KSP im Wege der Lizenzanalogie nach der üblichen Vergütung für Fotos der Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) auf 350,00 EUR.Die Abgabe der in vergleichbaren Abmahnungen üblicherweise geforderten Unterlassungserklärung wird hier zunächst nicht gefordert.

Zusammen mit den Rechtsanwaltskosten wird ein Betrag von insgesamt 505,48 EUR verlangt und auf die zusätzliche Möglichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen verwiesen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Verwendung geschützten Bildmaterials erhalten?

Gerade im Urheberrecht haben vermeintliche Verstöße häufig Abmahnungen zur Folge. Diese dienen der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Abmahnungen erreichen dem Empfänger häufig unvorbereitet und können einschüchternd wirken. Dennoch sollten Sie sich von einer Abmahnung nicht aus der Ruhe bringen lassen. Zwar müssen Abmahnungen grundsätzlich ernst genommen und die enthaltenen Fristen beachtet werden, dennoch bieten sich auch für Sie Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Sie sich rechtzeitig professionellen Rechtsrat einholen.

Dieser Rechtsrat ist  häufig auch nötig, denn für "Nicht-Juristen" ist die Rechtslage meist nur schwierig einzuschätzen. Treffen die Vorwürfe tatsächlich, wie in der Abmahnung geschildert, zu? Sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen? Was genau ist die angedrohte einstweilige Verfügung und welche Konsequenzen würde diese für Sie mit sich bringen? All diese Fragen lassen sich am besten mit einem Rechtsanwalt auf dem entsprechenden Rechtsgebiet klären.

Wenn Sie eine Abmahnung bezüglich einer urheberrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung mit der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.

In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen.

 

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