ABMAHNUNGEN DER IPPC LAW IM AUFTRAG DER B1 RECORDINGS GMBH - RECHTLICHE EINORDNUNG UND HANDLUNGSOPTIONEN
Die Abmahnungen der IPPC Law im Auftrag der B1 Recordings GmbH beschäftigen derzeit viele Internetnutzer und insbesondere Content-Creator. Als Kanzlei für Internetrecht und Urheberrecht unterstützen wir Betroffene bei der rechtlichen Bewertung und Abwehr unberechtigter Forderungen.
WORUM GEHT ES BEI DEN ABMAHNUNGEN?
Die IPPC Law verschickt im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Dabei geht es meist um die unerlaubte Nutzung von geschützter Musik in Social Media Posts und Videos oder TikTok-Clips. Die Abmahnungen enthalten in der Regel hohe Schadensersatzforderungen sowie die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
RECHTLICHE EINORDNUNG DER FORDERUNGEN
Die B1 Recordings GmbH ist ein bekanntes Musiklabel und legitimer Rechteinhaber vieler Musikwerke. Grundsätzlich ist die Durchsetzung von Urheberrechten legal und notwendig. Allerdings muss jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden:
- Liegt tatsächlich eine Rechtsverletzung vor?
- Ist die Höhe der Schadensersatzforderung angemessen?
- Ist die geforderte Unterlassungserklärung in ihrer Reichweite verhältnismäßig?
UNSERE UNTERSTÜTZUNG FÜR BETROFFENE
Als bundesweit tätige Kanzlei bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:
- Prüfung der formalen Wirksamkeit
- Bewertung der materiellen Ansprüche
- Analyse der geforderten Unterlassungserklärung
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Prüfung möglicher Einwendungen und Einreden
- Bewertung von Lizenzierungsoptionen
- Verhandlung mit der Gegenseite
- Konkrete Handlungsschritte
- Modifizierung der Unterlassungserklärung
- Reduzierung der Schadensersatzforderung
Vereinbarung von Ratenzahlungen
TYPISCHE VERTEIDIGUNGSANSÄTZE
In vielen derartiger Fälle können wir für unsere Mandanten günstigere Konditionen aushandeln:
- Nicht selten sind die geforderten Schadensersatzbeträge überhöht und können reduziert werden
- Die Unterlassungserklärungen sind oft zu weitreichend formuliert und müssen angepasst werden
In manchen Fällen liegt gar keine Rechtsverletzung vor oder die Nutzung war durch Lizenzen gedeckt
PRÄVENTIVE MASSNAHMEN FÜR CONTENT CREATOR
Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, beraten wir auf Wunsch auch präventiv:
- Aufklärung über rechtskonforme Musiknutzung
- Information über Lizenzierungsmöglichkeiten
Entwicklung rechtssicherer Content-Strategien
FAZIT UND HANDLUNGSEMPFEHLUNG
Betroffene sollten auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren, aber auch nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen leisten. Eine anwaltliche Prüfung ist dringend zu empfehlen, da jeder Fall individuell bewertet werden muss.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit derartigen Abmahnungen und können meist eine für alle Seiten akzeptable Lösung erreichen. Durch unsere Expertise im Influencer-Recht verstehen wir die besonderen Anforderungen von Content Creators und können passgenaue Lösungen entwickeln.
Betroffene können sich jederzeit für eine erste Einschätzung an uns wenden. Die Investition in qualifizierte rechtliche Beratung zahlt sich dabei meist durch deutlich reduzierte Forderungen und rechtssichere Vereinbarungen aus.
Mit unserer Expertise im Urheberrecht und Internetrecht sorgen wir dafür, dass Sie sich gegen unbegründete oder überzogene Forderungen der IPPC Law effektiv zur Wehr setzen können.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung einer erhaltenen Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de
Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail unter:
zum kostenfreien & unverbindlichen Hilfe-Formular
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Stand: 30.01.2025