Namensänderung auf "James Bond" abgelehnt

Bushido Phantombild
09.06.201734 Mal gelesen
Namensänderungen können medizinisch, psychologisch, gesellschaftlich oder politisch motiviert sein. Fest steht nur: Sie setzen ein berechtigtes Interesse voraus, da kennt das Standesamt keine Ausnahmen.

Recht einfach fiel wohl die Entscheidung, den Wunsch nach dem Namen "James Bond" zurückzuweisen. Sowohl das Amt als auch das später damit befasste Verwaltungsgericht beschäftigten sich nicht lange mit der eigentlichen Motivation, sondern mit dem Namen als solchen.

"James Bond" löst weder Familienstreitigkeiten noch psychische Belastungen

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage gegen ein Standesamt in Rheinland-Pfalz jetzt ab. Dieses hatte angeboten, den Namen "Bond" zu akzeptieren, keinesfalls aber die gleichzeitige Änderung von Vor- und Nachnamen in Kopie des Namens des berühmten 007. Das Gericht vermochte nicht zu erkennen, dass eine Namensänderung zu "James Bond" die vorgebrachten Streitigkeiten in der Familie und die damit einhergehende psychische Belastung beenden könnten. Daher wurde die Klage abgewiesen, ohne auf mögliche Rechtsverletzungen durch die Namenswahl einzugehen.

"Helene Fischer" wäre namenrechtlich problematisch geworden

"Was aber interessant gewesen wäre!" - so der auf Fälle aus dem Persönlichkeitsrecht fokussierte Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation, eher schmunzelnd. Mit der extraordinären Namenswahl würde das Persönlichkeitsrecht einer "normalen Person" nicht berührt, allenfalls die Namensrechte eines fiktiven Leinwandhelden. Namensänderungen könnten aber dann zu juristischem Streit führen, wenn jemand als "Helene Fischer, "Bertram von Danone" oder "Ella Nutella" nach amtlich genehmigter Umbenennung durchs Leben schreiten wollte. Lampmann: "Hier würden Namens- bzw. Persönlichkeitsrechte verletzt. Dies zu beurteilen, liegt aber natürlich nicht im Zuständigkeitsbereich eines Standesamts."

 

Mehr Informationen: https://www.lhr-law.de/rechtsgebiete/persoenlichkeitsrecht