Tierhalter haftet für Bissverletzung einer tiermedizinischen Fachangestellten während einer Behandlung

Tierhalter haftet für Bissverletzung einer tiermedizinischen Fachangestellten während einer Behandlung
04.03.2017201 Mal gelesen
AG: Frankenthal: Tierarzthelferin handelt nicht auf eigene Gefahr

Tierhalter haftet für Bissverletzung einer tiermedizinischen Fachangestellten während einer Behandlung

Dies hat das AG Frankenthal durch Urteil vom 07.07.2016 (3a C 66/16) entschieden.

Folgendes war passiert:

Die Klägerin, die zum Schadenszeitpunkt eine Ausbildung zur tiermedizinischen Fachangestellten absolvierte, wurde während einer Behandlung einer an einer Pfote verletzten Rottweilerhündin bei dem Versuch, das Tier auf dem Röntgentisch zu drehen, in den Unterarm gebissen. Die Wunde musste mit vier Stichen genäht werden. Es blieb eine deutliche Narbe zurück.

Das Amtsgericht hat der Klägerin ein Schmerzensgeld von 2.700 EUR zugesprochen.

Entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung handele eine Tierarzthelferin nicht auf eigene Gefahr, sondern zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, so das Gericht. Die Einstandspflicht des Tierhalters sei in diesen Fällen gerechtfertigt.

Ein Mitverschulden der Klägerin sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit erkennbar.

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