Corona-Soforthilfe - Unternehmen droht die Rückzahlungsforderungen!

NBank fordert Rückzahlung von Corona-Soforthilfe – Das gilt es zu beachten
22.02.20221623 Mal gelesen
Widerspruch gegen Widerrufs und Bewilligungsbescheid von NBank und SBank kann Coronahilfe Rückzahlung verhindern. Subventionen sichern.

Corona-Soforthilfe - Unternehmen droht der Widerruf des Bewilligungsbescheid und Rückzahlungsforderungen

Das müssen Sie zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfe wissen

Die Corona-Soforthilfemaßnahmen von Bund und Ländern stellen eine Subvention für Unternehmen und Selbstständige dar, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten drohten. Diese wurden im Frühjahr 2020 ins Leben gerufen, und auf unbürokratische Weise zur Verfügung gestellt, sodass sie schnell bei den Betroffenen ankamen. Wie hoch der wirtschaftliche Schaden ausfallen würde und dementsprechend die Höhe der finanziellen Unterstützung, konnte damals jedoch nur geschätzt werden. Die Anträge werden nun nachträglich einer Berechtigungsprüfung unterzogen. Unternehmen, die eine Geldleistung erhalten haben, sind dazu aufgefordert Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben während des Förderungszeitraums zu geben. Stellt sich heraus, dass tatsächlich kein finanzieller Engpass bestand, sondern eine Überkompensation vorliegt, wird das Geld von staatlicher Seite zurückgefordert. So verschickt auch die NBank in Niedersachsen bereits erste Rückforderungsbescheide.

 

Rückmeldung ist Teil des Subventionsverfahrens

Die Auskunft über die erzielten Einnahmen und Ausgaben ist verpflichtender Bestandteil des Verfahrens zum Erhalt der Corona-Soforthilfe. Empfängerinnen und Empfänger verpflichten sich im Rahmen der Bewilligung, eine Überkompensation im Förderverfahren anzuzeigen. Der Subventionsgeber hat den Leistungsempfängern bestimmte Mitteilungs- und Informationspflichten auferlegt. Dies bedeutet auch, dass Informationen über Änderungen hinsichtlich der Subventionsberechtigung angegeben werden müssen. Die nachträgliche Überprüfung der Angaben wurde im Genehmigungsbescheid bereits angekündigt. Haben Sie ein Schreiben der NBank erhalten, können Sie zunächst mittels Stellungnahme darauf eingehen und entsprechende Nachweise einreichen, um Ihren Anspruch auf Leistungen zu beweisen und die Rückzahlung zu vermeiden. Die Nichtbeantwortung des entsprechenden Schreibens gilt als fehlende Mitwirkung und kann dazu führen, dass die Bewilligung widerrufen und Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Rückmeldefrist war der 17. Dezember 2021. Allerdings ist eine Rückmeldung weiterhin möglich und sollte, falls nicht geschehen, schnellstmöglich nachgeholt werden.

 

Wann ist man zur Rückzahlung verpflichtet?

 

Voraussetzungen für die Subvention müssen tatsächlich vorliegen

Die Corona-Soforthilfe sieht als Subvention keine Rückzahlung vor. Vorausgesetzt ist allerdings, dass die Empfängerin oder der Empfänger auch zum Erhalten der Leistung berechtigt ist. Dazu muss die wirtschaftliche Existenz durch eine pandemiebedingte finanzielle Notlage bedroht gewesen sein. Ausschlaggebend ist ein sogenannter Liquiditätsengpass. Dieser liegt vor, wenn die laufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten für laufende Sach- und Finanzaufwendungen (z.B. Gewerbemiete, Pacht, Leasingraten) für gesamten Förderzeitraum zu decken. Unterschreiten die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben während des Förderzeitraums, liegt also ein Liquiditätsengpass vor. Andere Ausgaben, wie Personalkosten oder eigene Lebenshaltungskosten, dürfen dabei jedoch nicht in den Ausgaben berücksichtigt werden, da die Subvention nur dem Erhalt des Unternehmens zugutekommen darf.

 

Hauptgrund für Rückzahlungspflicht: Überkompensation

Wenn sich später herausstellt, dass Sie nicht berechtigt waren und den entsprechenden Betrag zu Unrecht erhalten haben, müssen Sie den Betrag vollständig zurückzahlen. Auch im Falle einer Überkompensation ist eine teilweise oder vollständige Rückzahlung erforderlich. Eine Überkompensation liegt vor, wenn Sie während des Corona-Soforthilfeverfahrens mehr Mittel erhalten, als zur Überwindung von dem Liquiditätsengpass benötigt wurden. Überkompensation liegt also dann vor, wenn die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben übersteigen. Auch gewährte Leistungen für sonstige Corona-Finanzhilfen, weitere Entschädigungen, Versicherungen und/oder andere Unterstützungsmaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen werden in die Berechnung miteinbezogen und können zu einer Überkompensation und damit zur Rückzahlungspflicht führen.

 

Frist zur Rückzahlung beachten

Angesichts der anhaltend angespannten Wirtschaftslage können sich viele Unternehmen eine sofortige Rückzahlung nicht ohne Weiteres leisten. Daher wurde die Frist zur Rückzahlung von der NBank bis zum 31.10.2022 verlängert. Eine Rückzahlung kann in vollständiger Summe oder in individuellen Raten zurückgezahlt werden.

 

Widerrufs- und Rückforderungsbescheids erhalten - Was kann man nun tun?

Vor Abgabe der Eingaben-Ausgaben-Übersicht empfiehlt es sich, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung professionell überprüfen zu lassen. Ist der Liquiditätsengpass durch die vorgelegten Nachweise gerechtfertigt, können Sie die Leistungsberechtigung klarstellen und einer Rückzahlungsforderung entgehen. Die Angaben in einem Subventionsverfahren sind generell besonders sorgfältig zu prüfen. Falsche Angaben in Förderanträgen können eine strafrechtliche Verfolgung wegen Subventionsbetrugs auslösen und unangenehme Strafen nach sich ziehen.

Sollte der Leistungsträger den Leistungsbezug trotz der zusätzlichen nachträglichen Angaben für rechtswidrig halten, wird der Bewilligungsbescheid widerrufen und zur Rückzahlung aufgefordert.

Sie können gegen diesen Widerruf Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung eingereicht werden. Ein erfolgreicher Widerspruch muss neben der richtigen Form auch eine gute Begründung enthalten. Die Argumente des Förderinstitutes gegen die Bewilligung müssen letztlich schlüssig entkräftet werden. Sie müssen darlegen, warum Sie Anspruch auf Leistungen haben und warum Sie die Rückzahlungspflicht zu Unrecht trifft. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Förderstellen die Rückzahlung verlangen. Diese beruhen in den meisten Fällen auf der Annahme, dass ein Liquiditätsengpass nicht bestand oder die geförderte Tätigkeit nicht im Hauptberuf ausgeübt wurde. Ob dem tatsächlich so ist, muss individuell geprüft werden. Die Chancen stehen gut, im Wege des Widerspruchs eine aufwendige Klage zu umgehen und eine Rückzahlung zu umgehen.

 

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Quellen

Corona-Hilfen: Land verlängert Frist für Rückzahlung | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen

Corona-Hilfen: NBank überprüft Rechtmäßigkeit der Zahlungen | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) - Niedersachsen Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung vom Bund | NBank

Corona-Soforthilfen: Wichtiger Hinweis zur eventuellen Rückzahlungspflicht (Überkompensation) und Datenerhebung im Rahmen der Mitteilungsverordnung | NBank

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