Kein Aprilscherz - Die Berliner Polizei nimmt Radfahrer aufs Korn - und warum Sie als auch als Radfahrer zum Fachanwalt gehen sollten...

Strafrecht und Justizvollzug
01.04.20091325 Mal gelesen

Gestern in den Nachrichten: Die Berliner Polizei will verstärkt Radfahrer kontrollieren. Hintergrund sind 11 für Radfahrer tödliche Unfälle im letzten Jahr, ein Unfall mit Radfahrerbeteiligung alle 90 Minuten und - wie es heißt: eine Zunahme von rücksichtslosem Verhalten von Seiten einiger Radfahrer sowie eine mangelhafte technische Ausrüstung der Drahtesel. Die Kontrollen sollen v.a. an Unfallschwerpunkten erfolgen.

Nun werden die Geldbußen für fehlende oder defekte Beleuchtung am Zweirad ebenso die leidigen Strafen für Fahren auf dem Fußweg oder gegen die Richtung der Einbahnstraße in der Regel als eher lachhaft, aber zugleich schikanös empfunden.

Problematisch wird die Situation dann, wenn einem Radfahrer eine Straftat, wie etwa ein "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" oder "Nötigung" vorgeworfen wird.

Eine andere kritische Situation kann sich bereits bei vordergründigen Bagatellunfällen mit Blechschaden an Rad und PKW ergeben. Wird hier dem Radfahrer die Gesamtschuld zugewiesen - und darin sind PKW-Besitzer aber auch Versicherungen recht gut - dann sieht sich der Radler einer immensen Reparaturrechnung gegenüber. Gar nicht auszudenken, wenn zusätzlich noch Schmerzensgeldansprüche hinzukommen. Für unsere tägliche Auseinandersetzung mit Radfahrerunfällen (ähnliches gilt auch für Fußgänger) gilt:

1. Suchen Sie vor Ort nach Zeugen! Machen Sie eine Skizze des Geschehens! Dokumentieren Sie mit Fotos den Schaden. Lassen Sie Ihr Rad nicht gleich reparieren.

2. Machen Sie selbst keine Angaben und lassen Sie sich fachanwaltlich beraten. Gerade in diesen Spezialgebieten des Verkehrsrechtes sollten Sie zum Spezialisten gehen, der auch die Rechtsprechung in der speziellen Materie der Radfahrerunfälle kennt. Oft ist die Situation nämlich nicht "schwarz/weiß" und es geht um Teilschuldregelungen.

3. Reichen Sie auf gar keinen Fall Skizzen ein bzw. schildern Sie nicht, wo und wie sie gefahren sind. Da Sie in er Regel andere Begrifflichkeiten benutzen, bringen Sie sich leicht "um Kopf und Kragen". Auf Skizzen können für Sie unwichtig erscheinende Details - auch schon Folgen verschieden groß eingezeichneter Objekte - später gegen Sie verwandt werden.

4. Beraten Sie sich beim Fachanwalt. Dieser übernimmt die Korrespondenz mit Polizei und ggf. der gegnerischen Versicherung.

5. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie sich den Fachanwalt leisten können, bedenken Sie: die Kosten sind meist die gleichen, wie beim "Normalanwalt". Vielleicht können Sie einen Pauschalpreis für eine Erstberatung - wenn es eine Ermittlungsakte gibt möglichst mit Akteneinsicht - vereinbaren. Denn nur die Akteneinsicht, die Sie als Laie nicht nehmen können, bringt Sie weiter. Im Zweifel kommt es Sie günstiger, als plötzlich auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.

6. Rechnen Sie dann damit, dass die Übersendung der Akte etwas dauern kann. Ihr Anwalt hält Sie auf de Laufenden und informiert Sie, ob Ihr Fahrrad von einer gegnerischen Versicherung begutachtet werden muß.