Täter-Opfer-Ausgleich bei Sexualdelikten

Strafrecht und Justizvollzug
25.11.2011812 Mal gelesen
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) dient der außergerichtlichen Konfliktschlichtung in Strafsachen. Der Täter soll zu der Tat stehen, sich entschuldigen und sich bemühen, den Schaden wiedergutzumachen. Insbesondere aber auch dem Opfer eine langwierige und belastende Beweisaufnahme ersparen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) dient  der außergerichtlichen Konfliktschlichtung in Strafsachen. Der Täter soll zu der Tat stehen, sich entschuldigen und sich bemühen, den Schaden wiedergutzumachen. Insbesondere aber auch dem Opfer eine langwierige und belastende Beweisaufnahme ersparen.

Liegen die Voraussetzungen vor, kann das Gericht die Strafe mildern oder bei Strafen bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen, von der Strafe absehen (§ 46a StGB). Bei schweren Straftaten führt die TOA zu einer Strafrahmenverschiebung (§ 49 StGB). Wird die Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet, senkt sich der untere Strafrahmen auf drei Monate.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist auch bei Sexualdelikten anwendbar, wenn auch hier eine gelungene Konfliktlösung aus tatsächlichen Gründen schwerer herbeizuführen ist.

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH (Urteil vom 19. Oktober 2011,2 StR 344/11) hat der BGH ausgeführt, dass für den TOA eine von beiden Seiten akzeptierte, ernsthaft mitgetragene Regelung Voraussetzung ist. Weiter muss "das Bemühen des Täters Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, und das Opfer muss die Leistung des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptieren"

Der Täter hatte  sich zu seiner Schuld bekannt und  bei der Familie des Opfers und diesem entschuldigt. Der Täter und die Nebenklägerin hatten einen Zahlungsvergleich geschlossen, den der Täter auch in der Lage war zu erfüllen.

Der BGH hatte als Willen des Opfers zur Versöhnung ausreichen lassen, dass die Nebenklägerin den förmlichen Vergleich geschlossen und die Zahlungen akzeptiert hatte, ohne dass sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befunden hätte.

 

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