Nur 90.000 € Schmerzensgeld für Beinamputation

Strafrecht und Justizvollzug
12.10.20094949 Mal gelesen
Schmerzensgeld, was kann ich fordern?

Erschreckend wenig Schmerzensgeld erhalten Unfallopfer selbst bei starken Verletzungen. Einem 19-Jährigen, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall zahlreiche schwere Verletzungen erlitt und ein Bein vom Oberschenkel abwärts verlor, hat das Landgericht (LG) Meiningen 90.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Damit werde unter anderem berücksichtigt, dass der junge Mann durch die Unfallfolgen »nicht mehr am Sozialverhalten Gleichaltriger« teilnehmen könne, hieß es in dem von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil. Dem 19-Jährigen, der auf einem Moped unterwegs war, hatte ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Der junge Mann schwebte tagelang in Lebensgefahr und behielt nach zahlreichen Operationen neben dem Verlust des Beins erhebliche Bewegungseinschränkungen des linken Arms zurück. Dies veränderte sein bisheriges Leben von Grund auf: »Er musste nicht nur seine Sportarten aufgeben und sich aus dem Leben der jugendlichen Clique zurückziehen - er muss sich auch beruflich völlig neu orientieren und wird Schwierigkeiten haben, sein Leben wie ein nicht behinderter junger Mann zu meistern«, hieß es in dem Urteil. Angesichts dessen erachteten die Richter die bislang von der Versicherung gezahlten 50.000 € Schmerzensgeld nicht für ausreichend und legten fast die doppelte Summe fest. Dabei sei auch die Schuld des Unfallverursachers berücksichtigt worden, der eine grobe Vorfahrtsverletzung begangen habe.

 

Mein Tipp: Gerade bei schweren Verkehrsunfällen müssen Sie sich sofort anwaltlich beraten lassen. Wenn Sie hierzu nicht in der Lage sind, müssen sich Ihre Angehörigen um sofortige anwaltliche Beratung bemühen. Verhandeln Sie niemals mit der Versicherung des Unfallgegners direkt, hier werden die größten Fehler gemacht. Neben dem Schmerzensgeld macht der Verkehrsanwalt Rentenzahlungen und Ansprüche auf Haushaltsführungskosten geltend. Falls Sie ein Abfindungsangebot einer Versicherung erhalten, ist besondere Vorsicht geboten, mag das Angebot für Sie auch noch so verlockend sein. Die angebotenen Summen liegen oft unterhalb der Beträge, die später für Sie noch "drin" sind, wenn ein Verkehrsanwalt mit im Boot sitzt.

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