Fahrverbot abwenden

Strafrecht und Justizvollzug
04.11.20101320 Mal gelesen

Bei zahlreichen Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog die Anordnung eines Fahrverbotes vor, es handelt sich dabei um ein sogenanntes Regelfahrverbot.

Dabei ist zu beachten, dass das Fahrverbot den Betroffenen nicht unangemessen hart benachteiligen darf. Allerdings muss der Betroffene Nachteile, die sich aus dem Fahrverbot ergeben, grundsätzlich hinnehmen. Zu bedenken ist, dass die beruflichen Folgen eines Fahrverbotes alle Autofahrer gleichermaßen treffen. Es muss schon eine außergewöhnliche Härte für den Betroffenen vorliegen, um ein Fahrverbot vermeiden zu können.

Gegebenenfalls kommt dann eine angemessene Erhöhung der Geldbuße in Betracht, die zu einem Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes führen kann. 

Bei der Argumentation gegen die Verhängung eines Fahrverbotes ist es nicht ausreichend, pauschal eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorzutragen. Vielmehr ist es notwendig, Tatsachen vorzutragen, die den Verlust der Arbeitsstelle für den Fall eines Fahrverbotes als konkret erscheinen lassen. Zudem muss man sich mit der Frage beschäftigen, warum für die Dauer des Fahrverbotes kein Fahrer beschäftigt werden kann oder warum kein Urlaub in dieser Zeit in Betracht kommt.

Die Begründung einer besonderen Härte muss sehr sorgfältig erarbeitet werden. Die Fallgestaltungen sind vielfältig und für einen Laien kaum zu überblicken.

Sollte Ihnen ein Fahrverbot drohen, welches Sie vermeiden wollen, so sollten Sie nicht zunächst selbst versuchen das Fahrverbot "wegzudiskutieren". Die Situation kann sich dadurch erheblich verschlechtern. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch.

  

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

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