Niedrigzinsen: Privatrechtliche Stiftungen des Bundes nicht tragfähig

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20.09.201839 Mal gelesen
Der Bundesrechnungshof prüft die Stiftungen des Bundes und äußert sich in seinem Beratungsbericht über deren Eignung zur Erfüllung von Aufgaben des Bundes äußerst kritisch.

Der Bundesrechnungshof veröffentlichte kürzlich das Ergebnis seines Beratungsberichts an das Bundesfinanzministerium. Zu beantworten war die Frage nach der Eignung von Stiftungen zur Ausführung von Bundesaufgaben.

Der Rechnungshof führte hierzu eine querschnittliche Untersuchung der vom Bund errichteten oder zumindest miterrichteten Stiftungen durch. Dabei stellte man vor allem bei der Finanzierung erhebliche Schwierigkeiten fest.

Niedrigzinsphase verhindert ausreichende Finanzierung

Selbst wenn eine Stiftung zunächst mit ausreichendem Stiftungskapital ausgestattet wurde, erschweren die niedrigen Zinsen die Finanzierung aus eigenen Mitteln. Häufig sind Stiftungen daher auf zusätzliche finanzielle Förderung angewiesen. Zu oft, um vernünftig Bundesaufgaben erfüllen zu können, findet Bundesrechnungshofspräsident Kay Scheller. Er erklärt Stiftungen daher gerade in der heutigen Niedrigzinsphase als nur "bedingt tauglich" zur Aufgabenerfüllung des Bundes und rät dem Bundesfinanzministerium daher in Zukunft auf die Errichtung privatrechtliche Stiftungen zu verzichten.

Wenigstens sei vor der Gründung eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen und zu prüfen, ob die geplante Stiftung ohne weitere finanzielle Unterstützung des Bundes tragfähig sein wird.

Kritik an Besetzung der Stiftungsorgane

Auch insgesamt geht der Rechnungshof hart mit den Stiftungen des Bundes ins Gericht. So kritisiert er, dass die Berufungsrichtlinien des Bundes, die für die Berufung von Überwachungsorganen in Bundesunternehmen gelten, bei der Gründung von Stiftungen häufig nicht konsequent beachtet wurden. Bei den geprüften Stiftungen fiel auf, dass insbesondere die Mitglieder des Stiftungsrats - häufig auch als Kuratorium bezeichnet- unter Missachtung der geltenden Richtlinien berufen wurden. Gerade innerhalb einer Stiftung seien diese Richtlinien aber "unabdingbar", so der Bundesrechnungshof. Der Stifter, hier also der Bund, habe nur noch durch die von ihm bestellten Organe Einfluss auf die ansonsten gänzlich unabhängige Stiftung. Die Besetzung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat müsse daher unbedingt den geltenden Richtlinien entsprechend erfolgen.

Auch andere Stiftungen leiden unter Niedrigzinsphase

Den Bund trifft damit eine Folge der aktuellen Zinslage, die auch den privaten Stiftungen zu schaffen macht.

Stiftungen sind rechtlich dazu verpflichtet ihr Stiftungsvermögen zu erhalten und gleichzeitig aus ihren Erträgen den Stiftungszweck zu fördern. Keine leichte Aufgabe bei den historisch niedrigen Zinsen und den entsprechend geringen Erträgen. Besonders hart trifft es gemeinnützige Stiftungen. Diese sind zwar steuerlich entlastet, haben aber kaum Möglichkeiten ihre Erträge zu steigern, denn jede eigene wirtschaftliche Betätigung gefährdet ihren Gemeinnützigkeitsstatus.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Stiftung und Stiftungsrecht finden Sie unter: www.rosepartner.de/stiftung-stiftungsrecht-rechtsanwalt.html