Neuregelung zum 01.Juli 2006: Änderungen bei Minijobs sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen:

Steuerrecht
01.08.20061204 Mal gelesen

Zum 1. Juli 2006 werden höhere Pauschalabgaben für Minijobs fällig, die Sozialversicherungsfreiheit bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird begrenzt.  

 
Im Einzelnen:
   

1.
Der pauschale Beitragssatz des Arbeitgebers für geringfügig Beschäftigte ("Minijobs") wird im gewerblichen Bereich zum 1. Juli von 25 auf 30 Prozent erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen weiterhin in der Regel keine Abgaben.
 
Der Pauschalbetrag des Arbeitsgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 15 Prozent, der Pauschalbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 13 Prozent erhöht, unverändert bleiben 2 Prozent Steuern. Für Arbeitsentgelte zwischen 400,01 Euro und 800 Euro im Monat (Gleitzone) werden die Abgaben entsprechend angepasst. Für "Minijobs" in Privathaushalten ändert sich nichts: Die Arbeitgeber zahlen jeweils 5 Prozent zur Renten- und Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur Unfallversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer und 0,1 Prozent zum Aufwendungsausgleich.
   

2.
Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird ab dem 1. Juli  2006 auf einen Grundlohn von 25,00 € die Stunde begrenzt.