Bisher wurden Kosten, die im Hinblick auf die Wahrnehmung des Umgangsrechts entstanden sind, steuerlich nicht berücksichtigt. Der Umgangsberechtigte -meistens der Vater- mußte die Kosten aus eigener Tasche tragen.
Jetzt entschied das Hessische Finanzgericht erstmals anders: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Oft sind aber weite Strecken zurückzulegen, um den Kontakt zu halten. Erstmals wurden in dem Urteil (2 K 3058/04) die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem die Mutter nach der Scheidung mit den Kindern nach Spanien gezogen war. Allerdings dürfte das Urteil nicht nur Relevanz für Auslandswohnsitze haben.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es zeichnen sich Tendenzen ab, dass das Revisionsgericht ebenfalls zugunsten des Umgangsberechtigten entscheiden wird.