VERTRIEBSRECHT: Steuern auf Eigenverträge von Versicherungsvermittlern?

Steuern und Steuerstrafrecht
31.03.20092262 Mal gelesen

Bei dem Versuch, auch noch den letzten Cent Steuern aus den Bürgern zu quetschen wird der Staat immer erfindungsreicher.

Im Falle eines Versicherungsvermittlers, nennen wir ihn der Einfachheit halber Günter K., kam das Finanzamt auf die geniale Idee, den günstigeren Mitarbeitertarif zu besteuern.

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsvermittler, was in der Branche gang und gebe ist, auch für sich selbst Versicherungen bei seinen Vertragspartnern, also den Versicherungsunternehmen, abgeschlossen.


Üblicherweise geschieht dies natürlich zu einem Mitarbeitertarif, welcher etwas günstiger ist, als der Normaltarif. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Differenz zwischen der zu zahlenden Prämie für Mitarbeiter und jener für normale Kunden spiegelbildlich den Unternehmergewinn erhöht und somit eine zu besteuernde Betriebseinnahme sei.

Günter K. wollte sich das nicht bieten lassen, legte Einspruch ein und zog letztlich vor das zuständige Finanzgericht - und verlor auch dort.
Hierbei musste er sich dann noch sagen lassen, dass auch sein Argument nichts zählt, er habe einen vergleichbaren Vertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen sogar noch günstiger als zum Mitarbeitertarif bekommen können, habe aber aus Loyalität zu seinen Vertragspartnern selbstverständlich bei diesen abgeschlossen. Für das Finanzgericht München (Aktenzeichen: - 2 K 2299/05- ) zählte nur die tatsächliche Differenz.

Problematisch wird es darüber hinaus, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, also beispielsweise bei der Tätigkeit für eine in der Schweiz ansässigen Versicherungsgesellschaft, dort die Provisionen abgerechnet werden und der Vermittler einen Teil von diesen dort direkt zur Bezahlung der Prämien verwendet.
Im Bereich der Lebensversicherungen kann hierbei natürlich auch vereinbart werden, dass Leistungen der Versicherung auch dort ausgezahlt werden.

Man muss sich daher nach dieser Logik natürlich schon einmal fragen, ob dies jetzt auch in anderen Bereichen gilt, da natürlich bei vielen Unternehmen Mitarbeiter günstiger einkaufen können, von Freiflügen bei Fluggesellschaften bis zum billigeren Strom und wie sich dies auf andere Selbstständige auswirkt.


Ulf Linder
Magister rer publ.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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