Erbschaftsteuer - Steuerberater drängen auf praktikablere Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuer - Steuerberater drängen auf praktikablere Erbschaftsteuerreform
10.06.2015196 Mal gelesen
Das neue Recht der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer wird heftig diskutiert und droht noch komplizierter zu werden. Jetzt melden sich die Steuerberater zu Wort.

Die Suche nach einem neuen Recht für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer geht in die heiße Phase. Nachdem im vergangenen Dezember das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, die aktuelle gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig, ist Wolfgang Schäuble in Berlin dabei, "minimalinvasive" Reparaturmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Dabei weht im der Wind aus allen politischen Richtung entgegen - was gerade bei der ideologisch behafteten Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer immer dazu gehört.

Bundessteuerberaterkammer in Berlin steigt in die Debatte ein

Nun haben sich auch die Steuerberater in der Diskussion zu Wort gemeldet. Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin drängt auf mehr Praktikabilität. Sie ist die gesetzliche Spitzenorganisation aller Steuerberaterinnen und Steuerberater und vertritt die fast 100.000 Steuerberater bzw. Steuerkanzleien in Deutschland.
Inhaltlich geht es um die Neuregelung der Privilegien für Erben von Betriebsvermögen. Diese hatte das Bundesverfassungsgericht zwar im Grundsatz gebilligt, in ihrer konkreten Form jedoch moniert. Große Unternehmen sollen künftig nicht mehr ohne jeden Nachweis der Bedürftigkeit von der Erbschaftsteuer verschont werden.

Kritik am Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium

Schäubles Entwurf zieht die Grenze zum Großunternehmen im Regelfall bei 20 Millionen Euro und im Falle von Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag bei 40 Millionen Euro. Die Voraussetzungen der neuen Grenzen müssten 30 Jahre überwacht werden. Dies sei - so die Kammer der Steuerberater - sowohl für den Steuerberater und seine Mandanten als auch für die Finanzverwaltung nicht zu handhaben.
Kritisiert wird weiter die Einführung eines neuen unbestimmten Rechtsbegriffs zur Bestimmung des begünstigten Vermögens, das bislang über den Begriff des Verwaltungsvermögens negativ abgegrenzt wird. Die Pläne des Bundesfinanzministeriums in Berlin sehen vor, dass künftig Vermögen begünstigt wird, das dem Hauptzweck nach überwiegend einer originär unternehmerischen Tätigkeit dient. Diese Abgrenzung, so Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, erfordere umfassende Kenntnisse von internen Betriebsabläufen, was der Finanzverwaltung kaum abzuverlangen sei.
Positiv schätzen die Steuerberater dagegen ein, dass auch künftig das Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis wieder von der Zahl der Beschäftigten abhängt. Diese dürfte vermutlich von 20 auf 3 sinken. Ursprünglich war alternativ das Kriterium des Unternehmenswerts vorgesehen, was aber in Anbetracht aufwendiger und konfliktträchtiger Bewertungsverfahren wieder fallen gelassen wurde.

Auffassung der Berliner Steuerkanzlei ROSE & PARTNER

Die Kritik aus den Kreisen der Steuerberater ist berechtigt. Die Reform - wie sie sich derzeit abzeichnet - wird für zwar nur für einige Unternehmensnachfolger eine höhere Steuerlast bringen, aber für viele Unternehmer, Erben, Steuerberater, Rechtsanwälte und Mitarbeiter in den Finanzbehörden einen deutlich höheren Aufwand bei der Veranlagung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Dass es auch in Zukunft umfassende Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften geben muss, liegt auf der Hand. Nur wenige Unternehmen sind wohl in der Lage aus der vorhandenen Liquidität Steuersätze von derzeit 7 bis 50 Prozent zu stemmen. Zusätzlich zur Erbschaftsteuer muss der Unternehmensnachfolger beim Übergang des Betriebs schließlich noch andere Probleme betriebswirtschaftlicher und zivilrechtlicher Art meistern.

Weitere Informationen zur Steuerberatung und zu unseren Steuerberatern in Berlin und Hamburg finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.rosepartner.de/steuerberatung.html

Der Autor ist Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht im Berliner Büro der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP.