Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide prüfen

Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide prüfen
17.02.2015226 Mal gelesen
Steuerbescheide zu erhalten, ist meist nicht wirklich erfreulich für Steuerzahler. Erst recht, wenn sie auch noch rechtswidrig sind. „Steuerzahler sollten ihre erhaltenen Steuerbescheide somit nach Erhalt prüfen.“. Hierauf weist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden hin.

Bescheide über eine Zweitwohnungssteuer können nämlich rechtswidrig sein, weil Gemeinden ihre Satzungen nicht an entsprechende höchstrichterliche Urteile angepasst haben. Nach einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1656/09 - ist nämlich eine unmittelbare Staffelung einer Steuer für eine Zweitwohnung rechtswidrig. Auch der Bundesfinanzhof hatte über eine wichtige Frage zu entscheiden: in seinem Urteil (Az.: II R 16/13) legte er nämlich fest, dass eine Berechnung von Steuern, welche auf von Finanzämtern vor mehr als 50 Jahren zu einer Berechnung von Einheitswerten ermittelten Mietwerten basieren, ebenfalls rechtswidrig sind.

"Viele Gemeinden haben ihre Satzungen bislang noch nicht an neuste Rechtsprechungsurteile angepasst, was in vielen Fällen zu einer Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheides führen kann.", erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Auch wenn ein Steuerbescheid rechtswidrig ist, ist er auch nicht automatisch unwirksam. Steuerzahler müssen also selbst aktiv werden.

"Bevor man blind auf eine Rechtmäßigkeit seines Steuerbescheides vertraut, sollte man ihn genau prüfen und im Falle eines Fehlers bei Berechnungen fristgerecht Widerspruch einlegen.", rät Cäsar-Preller.

Hier ist nämlich wichtig, dass ein Widerspruch nur innerhalb einer Widerspruchsfrist möglich ist. Ist man zu spät, ist ein Steuerbescheid möglicherweise trotz einer falschen Berechnung wirksam. Man sollte sich also beeilen.