Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Bundestag beschließt Verschärfung

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Bundestag beschließt Verschärfung
11.12.2014276 Mal gelesen
Die Regeln für die Selbstanzeige werden ab 2015 verschärft. Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Stimmt auch der Bundesrat am 19. Dezember zu, wird die Selbstanzeige ab dem 1. Januar 2015 deutlich schwieriger.

"Die Zustimmung des Bundesrats dürfte nur eine Formsache sein. Denn das Gesetz geht auf einen Beschluss der Finanzminister von Bund und Ländern zurück", sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart. Daher sei davon auszugehen, dass die Selbstanzeige ab 2015 erheblich schwieriger und auch teurer wird.

Schwieriger, weil der Berichtigungszeitraum für die Steuerangaben von fünf auf zehn Jahre verdoppelt wird, teurer, weil eine Selbstanzeige nur noch dann völlig strafbefreiend wirkt, wenn die hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigen. Noch liegt diese Grenze bei 50.000 Euro. Liegt die Hinterziehungssumme bei mehr als 25.000 Euro werden Strafzuschläge, je nach Höhe des Hinterziehungsbetrags, zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. "Zudem schützt die Selbstanzeige auch nur dann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, wenn die hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen und ggfs. Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist bezahlt werden", erklärt Staudenmayer.

Auch angesichts der geplanten Gesetzesänderung ist die Zahl der Selbstanzeigen in diesem Jahr noch einmal sprunghaft gestiegen. Nach einer Umfrage der "Welt am Sonntag" gingen 2014 schon mehr als 35.000 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern ein. Spitzenreiter in dieser Statistik sind Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Bis zum Jahresende wird noch mit einem weiteren Anstieg gerechnet. "Natürlich ist es ratsam, jetzt noch die Selbstanzeige zu stellen. Panik und Hektik sind jedoch schlechte Ratgeber. Dann kann bei der Selbstanzeige schnell etwas schief gehen und es droht dennoch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Daher sollte immer ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden", rät Staudenmayer.

Der Fachanwalt stellt zudem klar: "Die Möglichkeit der Selbstanzeige bleibt auch 2015 erhalten. Auch wenn es dann schwieriger wird, ist sie immer noch der beste Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings nur, wenn sie auch wirklich fehlerfrei ist und entsprechend wirken kann."

 

Mehr Informationen: http://www.ra-staudenmayer.de/tätigkeitsschwerpunkte/steuerrecht

 

RA Michael Staudenmayer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner langjährigen Beratungs- und Prozesstätigkeit hat er eine Vielzahl von Fällen im Bank- und Geldanlagerecht bearbeitet (Immobilien, Genossenschaftsanteile, Genussrechte, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate, Investmentfonds, offene Immobilienfonds, Aktien, hybride Lebensversicherungsprodukte, Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, stille Beteiligungen, Darlehen). Im Bereich des Bank- und Geldanlagerechts werden bundesweit und ausschließlich die Interessen von Privatpersonen, Family Offices sowie Unternehmern im Privatbereich vertreten.